Bebauungsplan "Rettungswache Heinsdorf-Parkstraße" der Stadt Dahme/Mark

Dahme/Mark

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/Mark

Der Landkreis Teltow-Fläming beabsichtigt im Ortsteil Niebendorf-Heinsdorf der Stadt Dahme/Mark eine Rettungswache in 1- bis 2-geschossiger massiver Bauweise einschließlich befestigter Wege-, Rangier- und Fahrzeugstellflächen neu zu errichten. Das Baugrundstück liegt am Rand der geschlossenen Ortslage an der Landesstraße (L) 70.

Das Plangebiet liegt nur zu einem kleinen Teil im räumlichen Geltungsbereich der "Satzung der Gemeinde Niebendorf-Heinsdorf über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortes", somit überwiegend im Außenbereich gemäß § 35 des Baugesetzbuches (BauGB). Eine Rettungswache ist kein Vorhaben, das privilegiert ist, im Außenbereich zugelassen zu werden. Somit liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Zulässigkeit der Errichtung einer Rettungswache nicht vor, was die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert.

Deshalb hat der Landkreis Teltow-Fläming als Vorhabenträger einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt. In ihrer Sitzung am 16.06.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark mit der Beschlussvorlage STVV/339/2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Rettungswache Heinsdorf-Parkstraße" im OT Niebendorf-Heinsdorf beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Zulässigkeit der Errichtung einer Rettungswache im Ortsteil Niebendorf-Heinsdorf der Stadt Dahme/Mark. Dabei sind die Umweltbelange zu ermitteln und zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf den Natur-, Arten- und Bodenschutz.

Da die geplante Rettungswache auch Ruheräume umfasst, deren Öffnungen zur Landesstraße orientiert seine werden, sind schallimmissionsschutzrechtliche Konflikte zu erwarten. Diese auszuräumen, bedarf es fachplanerischer Untersuchungen (Schallimmissionsprognose Anlagen- und Verkehrslärm).

Amt Dahme/Mark

K. Simon

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

Der Landkreis Teltow-Fläming beabsichtigt im Ortsteil Niebendorf-Heinsdorf der Stadt Dahme/Mark eine Rettungswache in 1- bis 2-geschossiger massiver Bauweise einschließlich befestigter Wege-, Rangier- und Fahrzeugstellflächen neu zu errichten. Das Baugrundstück liegt am Rand der geschlossenen Ortslage an der Landesstraße (L) 70.

Das Plangebiet liegt nur zu einem kleinen Teil im räumlichen Geltungsbereich der "Satzung der Gemeinde Niebendorf-Heinsdorf über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortes", somit überwiegend im Außenbereich gemäß § 35 des Baugesetzbuches (BauGB). Eine Rettungswache ist kein Vorhaben, das privilegiert ist, im Außenbereich zugelassen zu werden. Somit liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Zulässigkeit der Errichtung einer Rettungswache nicht vor, was die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert.

Deshalb hat der Landkreis Teltow-Fläming als Vorhabenträger einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt. In ihrer Sitzung am 16.06.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark mit der Beschlussvorlage STVV/339/2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Rettungswache Heinsdorf-Parkstraße" im OT Niebendorf-Heinsdorf beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Zulässigkeit der Errichtung einer Rettungswache im Ortsteil Niebendorf-Heinsdorf der Stadt Dahme/Mark. Dabei sind die Umweltbelange zu ermitteln und zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf den Natur-, Arten- und Bodenschutz.

Da die geplante Rettungswache auch Ruheräume umfasst, deren Öffnungen zur Landesstraße orientiert seine werden, sind schallimmissionsschutzrechtliche Konflikte zu erwarten. Diese auszuräumen, bedarf es fachplanerischer Untersuchungen (Schallimmissionsprognose Anlagen- und Verkehrslärm).

Amt Dahme/Mark

K. Simon

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: