Bebauungsplan "Rettungswache Heinsdorf-Parkstraße" der Stadt Dahme/Mark
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 9 Tage –durchführende Organisation
Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/MarkDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark hat in ihrer Sitzung am 16.06.2022 mit der Beschlussvorlage STVV/339/2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Rettungswache - Heinsdorf-Parkstraße" im OT Niebendorf-Heinsdorf beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. In ihrer Sitzung am 12.09.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark mit ihrem Beschluss STVV/070/2024 u.a. bestimmt,
1. von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) abzusehen und stattdessen den für die an der Heinsdorf-Parkstraße zu errichtende Rettungswache aufzustellenden Bebauungsplan als regulären / qualifizierten Bebauungsplan nach den § 2 BauGB in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BauGB und im Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufzustellen sowie
2. die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Rettungswache Heinsdorf-Parkstraße" im OT Niebendorf-Heinsdorf vorzunehmen.
In ihrer Sitzung am 28.05.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Rettungswache Heinsdorf-Parkstraße“ in der Fassung von 09.02.2026 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Amt Dahme/Mark
K. Simon
Hauptstraße 48/49
15936 Dahme/Mark