Bebauungsplan "Rettungswache Heinsdorf-Parkstraße" der Stadt Dahme/Mark

Dahme/Mark

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 9 Tage  

durchführende Organisation

Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/Mark

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark hat in ihrer Sitzung am 16.06.2022 mit der Beschlussvorlage STVV/339/2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Rettungswache - Heinsdorf-Parkstraße" im OT Niebendorf-Heinsdorf beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. In ihrer Sitzung am 12.09.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark mit ihrem Beschluss STVV/070/2024 u.a. bestimmt,

1.       von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) abzusehen und stattdessen den für die an der Heinsdorf-Parkstraße zu errichtende Rettungswache aufzustellenden Bebauungsplan als regulären / qualifizierten Bebauungsplan nach den § 2 BauGB in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BauGB und im Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufzustellen sowie

2.       die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Rettungswache Heinsdorf-Parkstraße" im OT Niebendorf-Heinsdorf vorzunehmen.

In ihrer Sitzung am 28.05.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Rettungswache Heinsdorf-Parkstraße“ in der Fassung von 09.02.2026 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Amt Dahme/Mark

K. Simon

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark hat in ihrer Sitzung am 16.06.2022 mit der Beschlussvorlage STVV/339/2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Rettungswache - Heinsdorf-Parkstraße" im OT Niebendorf-Heinsdorf beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. In ihrer Sitzung am 12.09.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark mit ihrem Beschluss STVV/070/2024 u.a. bestimmt,

1.       von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) abzusehen und stattdessen den für die an der Heinsdorf-Parkstraße zu errichtende Rettungswache aufzustellenden Bebauungsplan als regulären / qualifizierten Bebauungsplan nach den § 2 BauGB in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BauGB und im Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufzustellen sowie

2.       die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Rettungswache Heinsdorf-Parkstraße" im OT Niebendorf-Heinsdorf vorzunehmen.

In ihrer Sitzung am 28.05.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Rettungswache Heinsdorf-Parkstraße“ in der Fassung von 09.02.2026 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Amt Dahme/Mark

K. Simon

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

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