Vorentwurf 4. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichenow-Möglin
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichenow-Möglin hat in Ihrer Sitzung am 27.03.2025 den Auslegungsbeschluss für den Vorentwurf der 4. Änderung des wirksamen Flächennut-zungsplanes der Gemeinde Reichenow-Möglin gefasst.
Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Süden grenzt die Straße „Sternebecker Weg“ an. Im Osten befindet sich eine Schweinemastanlage.
Der Plangeltungsbereich 4. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichenow-Möglin beinhaltet die Flurstücke 331 und teilweise die Flurstücke 101, 102, 103 und 329 der Flur 1 der Gemarkung Möglin. Der räumliche Geltungsbereich ist 4,35 ha groß.
Die 4. Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Biomethananlage Möglin". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft und Fläche als „Eingrünung bzw. Ergänzung der vorhandenen Eingrünung von exponierten Gebäu-den in der Landschaft“ soll in ein sonstiges Sondergebiet „Biomethananlage" das der Erfor-schung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dient, geändert werden.