Vorentwurf 4. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichenow-Möglin

Reichenow-Möglin

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Amt Barnim-Oderbruch

Für das Plangebiet soll der Bebauungsplan „Biomethananlage Möglin" gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche für die Landwirtschaft dar. Ein Teil der Fläche ist zudem durch eine weitere Festsetzung belegt. Die Fläche mit der bestehenden stillgelegten Biogasanlage ist gemäß den Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan durch eine „Eingrünung bzw. Ergänzung der vorhandenen Eingrünung von exponierten Gebäuden in der Landschaft“ versehen. Die geplante Nutzung als Biomethananlage lässt sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Frau Fanny Utes
Tel.: 03834/7773687
Planungsbüro
Ingenieurbüro Neuhaus und Partner GmbH

Herr Reik Scharmach
Tel.: 03345639941
Amt Barnim Oderbruch
Sachbearbeiter Bauleitplanung

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichenow-Möglin hat in Ihrer Sitzung am 27.03.2025 den Auslegungsbeschluss für den Vorentwurf der 4. Änderung des wirksamen Flächennut-zungsplanes der Gemeinde Reichenow-Möglin gefasst.

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