Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohngrundstück und Pferdekoppel, Reichenhainer Weg in Würdenhain“ der Gemeinde Röderland
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde RöderlandDie Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.02.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohngrundstück und Pferdekoppel, Reichenhainer Weg in Würdenhain“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche in der Gemarkung Würdenhain, Flur 4, Flurstück 43/1 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung April 2026, in der Zeit
vom 18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026
über den Internetauftritt der Gemeinde Röderland veröffentlicht: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste
Die Unterlagen stehen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg zur Verfügung: https://bb.beteiligung.diplanung.de
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b in 04932 Röderland – OT Prösen während der Dienststunden
Montag 09.00 – 11.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 09.00 – 11.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Planvorentwurf sollen elektronisch an c.ach@gemeinde-roederland.de übermittelt werden.
Stellungnahmen zum Vorentwurf können auch während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Herr Candy Ach - Gemeinde Röderland - 03533 4838 13
Frau Julia Horbert - Ingenieurbüro Diecke - 035341 15062