Entwurf 3. Änderung FNP Wiesenau GIV-LOS-OST

Wiesenau

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 18 Tage  

durchführende Organisation

Amt Brieskow-Finkenheerd

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss WI-6/2022–öffentlich die Einleitung des

Planverfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiesenau

gefasst, um gemeinsam mit der Gemeinde Siehdichum, Ortsteile Rießen und Pohlitz (Amt

Schlaubetal) und der Stadt Eisenhüttenstadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für

die Entwicklung eines Gewerblich-Industriellen Vorsorgestandort im Landkreis Oder-Spree

(GIV-LOS-Ost) zu schaffen.

Die Auswertung der Ergebnisse des Stadtentwicklungskonzeptes 2010 zum Regionalen

Wachstumskern Frankfurt (Oder)/Eisenhüttenstadt haben gezeigt, dass über die bereits

vorhandenen Flächen hinaus die Bereitstellung weiterer GI-Flächen in verkehrsgünstiger

Lage erforderlich sind. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderungen wird im

Norden durch die Wegeverbindung von Ratenkranz nach Wiesenau, im Westen durch den

Oder-Spree-Kanal, im Osten durch die Bahnstrecke Frankfurt (Oder)/Cottbus und im Süden

durch die Betriebsbahnanlagen der ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH begrenzt.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen   Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiesenau

zur Entwicklung des Gewerblich-Industriellen Vorsorgestandortes GIV-LOS-Ost und des Rangierbahnhofs Ziltendorf

Die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und sind im Internet veröffentlicht bzw. liegen mit aus.

Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (Stellungnahme vom 12.07.2024):

zu den Themen: Ziele der Raumordnung, Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Entwicklung gewerblicher Bauflächen, Inanspruchnahme bisheriger Waldflächen sowie Nachweis der Ausnahmevoraussetzungen für nicht unmittelbar an Siedlungsgebiete anschließende Gewerbe- und Industrieflächen.

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (Stellungnahme vom 10.06.2024):

zu den Themen: regionalplanerische Einordnung des Gewerblich-Industriellen Vorsorgestandortes, großflächige gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte, Logistikstandort, Freiraumentwicklung sowie Rohstoffsicherung.

Landesamt für Umwelt Brandenburg (Stellungnahme vom 09.07.2024):

Immissionsschutz zu den Themen: Auswirkungen durch Geräuschimmissionen aus Gewerbe, Verkehr und Bahnverkehr, Luftverunreinigungen wie Staub und Gerüche, Erschütterungen, verkehrsbedingte Belastungen, Schutz benachbarter Wohnnutzungen, Vorbelastungen durch bestehende Tierhaltungs-, Biogas- und sonstige immissionsschutzrechtlich relevante Anlagen, Geruchsimmissionsprognosen, Erforderlichkeit schalltechnischer Untersuchungen, Lärmkontingentierung, Luftschadstoffuntersuchungen sowie Belange der Seveso-III-Richtlinie/Störfall-Verordnung und Sicherheitsabstände.

Wasserwirtschaft zu den Themen: Oder-Spree-Kanal als Gewässer I. Ordnung, Pohlitzer Mühlenfließ als Gewässer II. Ordnung, Gewässerrandstreifen, Vermeidung wassergefährdender Verunreinigungen, Minimierung der Flächenversiegelung, Versickerung von Niederschlagswasser, Grundwasserneubildung, Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot, Gewässerentwicklung und Hydromorphologie sowie mögliche Auswirkungen auf Fließgewässer.

Landkreis Oder-Spree (Stellungnahmen vom 11.07.2024):

Umweltamt, SG Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zu den Themen: Bezeichnung und Kennzeichnung von Altlasten/Altstandorten, insbesondere des sanierten Altstandortes „EKO Dieselloktankstelle/Werkbahnhof Ziltendorf D1“, sowie bodenschutzbezogene Hinweise zur Darstellung im Flächennutzungsplan.

Umweltamt, SG untere Naturschutzbehörde zu den Themen: Erforderlichkeit einer Aktualisierung des Artenschutzfachbeitrags, Artenschutz für Zauneidechsen, Reptilien, Vögel der Wald- und Waldrandarten sowie Insekten des Trockenrasens, Aktualisierung von Angaben zu Fischotter und Biber, Schutz und Erhalt gesetzlich geschützter

Trockenrasenflächen, bahnbegleitende Randflächen als Lebensraum und Verbreitungstrasse, Vorkommen des ebensträußigen Gipskrautes, Erforderlichkeit einer Landschaftsplanung, Anlage von Kleingewässern, Kompensation von Gehölzverlusten sowie Eingriffe in Natur und Landschaft.

Umweltamt, SG untere Wasserbehörde zu den Themen: Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung durch Nutzungsänderung, mögliche Berührung des Wasserschutzgebietes Pohlitz – Fassung Rautenkranz, Oberflächengewässer Oder-Spree-Kanal, Anlagen an Gewässern, Gewässerrandstreifen sowie wasserrechtliche Anforderungen.

Bauordnungsamt, AG untere Denkmalschutzbehörde zu den Themen: derzeit keine bekannten Bau- oder Bodendenkmale im Plangebiet; vorsorglicher Hinweis auf denkmalrechtliche Anforderungen.

Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, SG Landwirtschaft zu den Themen: indirekte Betroffenheit landwirtschaftlicher Belange durch Umwandlung von Waldflächen in gewerbliche Bauflächen sowie agrarstrukturelle Belange bei erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Landesbetrieb Forst Brandenburg, Forstamt Oder-Spree (Stellungnahme vom 16.07.2024):

zu den Themen: Betroffenheit von Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes auf ca. 290 ha, Waldgebiet „Ziltendorfer Niederung“, Waldfunktionen für Naturhaushalt, Tier- und Pflanzenwelt, Klima, Wasserhaushalt, Luftreinhaltung, Bodenfunktionen, Landschaftsbild und Erholung, Erforderlichkeit einer Waldumwandlungsgenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung bei Inanspruchnahme von mehr als 10 ha Wald, Prüfung eines Einwirkungsbereichs von 250 m sowie forstrechtliche Kompensationsmaßnahmen.

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (Stellungnahme vom        08.07.2024)

zu den Themen: bergbauliche und geologische Belange; nach Prüfung der eingereichten Unterlagen ergeben sich keine neuen entscheidungsrelevanten Sachverhalte, sodass die bereits abgegebene Stellungnahme weiterhin Gültigkeit behält.

Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR (Stellungnahme vom 10.07.2024):

zu den Themen: Inanspruchnahme von Waldflächen, Erforderlichkeit einer Waldumwandlungsgenehmigung, ökologische Waldfunktionen, Artenschutz und Klima, Verlust von Offenlandflächen als Lebensraum insbesondere für Insekten, Angaben zu Ersatzaufforstungsflächen, Schutzgebiete, geschützte Biotope, geschützte Landschaftsbestandteile und wertgebende Tierarten im Untersuchungsraum, Wasserschutzgebiet Pohlitz – Fassung Pohlitz, mögliche Beeinträchtigung der FFH-Gebiete „Ziltendorfer Düne“ und „Unteres Schlaubetal-Ergänzung“, mögliche Beeinträchtigung der Erd-Niedermoore durch Grundwasserabsenkungen sowie Hinweis auf noch fehlenden Umweltbericht und Grünordnungsplan.

Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Oderaue (Stellungnahme vom 10.07.2024):

zu den Themen: Lage des Plangebietes außerhalb, aber in unmittelbarer Nähe der Schutzzonen der Wasserfassungen Pohlitz und Rautenkranz, angrenzendes Wasserschutzgebiet Pohlitz – Fassung Pohlitz und Wasserschutzgebiet Pohlitz – Fassung Rautenkranz, Bedeutung des Wasserwerks Pohlitz für die Trinkwasserversorgung, hohe Empfindlichkeit des Gebietes gegenüber Grundwasserverunreinigungen aufgrund sandiger Böden, geringe Puffer- und Filterfunktion des Bodens und hohe Infiltrationsgeschwindigkeit sowie Berücksichtigung vorhandener Trinkwasserhauptleitungen und erforderlicher Schutzstreifen.

Amt Brieskow-Finkenheerd

SG 40 Bauen Wohnen Liegenschaften

Sachbearbeiterin 

Julia Wutzler

033609-88 253

e-mai: bauamt@amt-b-f.de

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss WI-6/2022–öffentlich die Einleitung des

Planverfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiesenau

gefasst, um gemeinsam mit der Gemeinde Siehdichum, Ortsteile Rießen und Pohlitz (Amt

Schlaubetal) und der Stadt Eisenhüttenstadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für

die Entwicklung eines Gewerblich-Industriellen Vorsorgestandort im Landkreis Oder-Spree

(GIV-LOS-Ost) zu schaffen.

Die Auswertung der Ergebnisse des Stadtentwicklungskonzeptes 2010 zum Regionalen

Wachstumskern Frankfurt (Oder)/Eisenhüttenstadt haben gezeigt, dass über die bereits

vorhandenen Flächen hinaus die Bereitstellung weiterer GI-Flächen in verkehrsgünstiger

Lage erforderlich sind. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderungen wird im

Norden durch die Wegeverbindung von Ratenkranz nach Wiesenau, im Westen durch den

Oder-Spree-Kanal, im Osten durch die Bahnstrecke Frankfurt (Oder)/Cottbus und im Süden

durch die Betriebsbahnanlagen der ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH begrenzt.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen   Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiesenau

zur Entwicklung des Gewerblich-Industriellen Vorsorgestandortes GIV-LOS-Ost und des Rangierbahnhofs Ziltendorf

Die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und sind im Internet veröffentlicht bzw. liegen mit aus.

Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (Stellungnahme vom 12.07.2024):

zu den Themen: Ziele der Raumordnung, Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Entwicklung gewerblicher Bauflächen, Inanspruchnahme bisheriger Waldflächen sowie Nachweis der Ausnahmevoraussetzungen für nicht unmittelbar an Siedlungsgebiete anschließende Gewerbe- und Industrieflächen.

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (Stellungnahme vom 10.06.2024):

zu den Themen: regionalplanerische Einordnung des Gewerblich-Industriellen Vorsorgestandortes, großflächige gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte, Logistikstandort, Freiraumentwicklung sowie Rohstoffsicherung.

Landesamt für Umwelt Brandenburg (Stellungnahme vom 09.07.2024):

Immissionsschutz zu den Themen: Auswirkungen durch Geräuschimmissionen aus Gewerbe, Verkehr und Bahnverkehr, Luftverunreinigungen wie Staub und Gerüche, Erschütterungen, verkehrsbedingte Belastungen, Schutz benachbarter Wohnnutzungen, Vorbelastungen durch bestehende Tierhaltungs-, Biogas- und sonstige immissionsschutzrechtlich relevante Anlagen, Geruchsimmissionsprognosen, Erforderlichkeit schalltechnischer Untersuchungen, Lärmkontingentierung, Luftschadstoffuntersuchungen sowie Belange der Seveso-III-Richtlinie/Störfall-Verordnung und Sicherheitsabstände.

Wasserwirtschaft zu den Themen: Oder-Spree-Kanal als Gewässer I. Ordnung, Pohlitzer Mühlenfließ als Gewässer II. Ordnung, Gewässerrandstreifen, Vermeidung wassergefährdender Verunreinigungen, Minimierung der Flächenversiegelung, Versickerung von Niederschlagswasser, Grundwasserneubildung, Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot, Gewässerentwicklung und Hydromorphologie sowie mögliche Auswirkungen auf Fließgewässer.

Landkreis Oder-Spree (Stellungnahmen vom 11.07.2024):

Umweltamt, SG Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zu den Themen: Bezeichnung und Kennzeichnung von Altlasten/Altstandorten, insbesondere des sanierten Altstandortes „EKO Dieselloktankstelle/Werkbahnhof Ziltendorf D1“, sowie bodenschutzbezogene Hinweise zur Darstellung im Flächennutzungsplan.

Umweltamt, SG untere Naturschutzbehörde zu den Themen: Erforderlichkeit einer Aktualisierung des Artenschutzfachbeitrags, Artenschutz für Zauneidechsen, Reptilien, Vögel der Wald- und Waldrandarten sowie Insekten des Trockenrasens, Aktualisierung von Angaben zu Fischotter und Biber, Schutz und Erhalt gesetzlich geschützter

Trockenrasenflächen, bahnbegleitende Randflächen als Lebensraum und Verbreitungstrasse, Vorkommen des ebensträußigen Gipskrautes, Erforderlichkeit einer Landschaftsplanung, Anlage von Kleingewässern, Kompensation von Gehölzverlusten sowie Eingriffe in Natur und Landschaft.

Umweltamt, SG untere Wasserbehörde zu den Themen: Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung durch Nutzungsänderung, mögliche Berührung des Wasserschutzgebietes Pohlitz – Fassung Rautenkranz, Oberflächengewässer Oder-Spree-Kanal, Anlagen an Gewässern, Gewässerrandstreifen sowie wasserrechtliche Anforderungen.

Bauordnungsamt, AG untere Denkmalschutzbehörde zu den Themen: derzeit keine bekannten Bau- oder Bodendenkmale im Plangebiet; vorsorglicher Hinweis auf denkmalrechtliche Anforderungen.

Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, SG Landwirtschaft zu den Themen: indirekte Betroffenheit landwirtschaftlicher Belange durch Umwandlung von Waldflächen in gewerbliche Bauflächen sowie agrarstrukturelle Belange bei erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Landesbetrieb Forst Brandenburg, Forstamt Oder-Spree (Stellungnahme vom 16.07.2024):

zu den Themen: Betroffenheit von Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes auf ca. 290 ha, Waldgebiet „Ziltendorfer Niederung“, Waldfunktionen für Naturhaushalt, Tier- und Pflanzenwelt, Klima, Wasserhaushalt, Luftreinhaltung, Bodenfunktionen, Landschaftsbild und Erholung, Erforderlichkeit einer Waldumwandlungsgenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung bei Inanspruchnahme von mehr als 10 ha Wald, Prüfung eines Einwirkungsbereichs von 250 m sowie forstrechtliche Kompensationsmaßnahmen.

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (Stellungnahme vom        08.07.2024)

zu den Themen: bergbauliche und geologische Belange; nach Prüfung der eingereichten Unterlagen ergeben sich keine neuen entscheidungsrelevanten Sachverhalte, sodass die bereits abgegebene Stellungnahme weiterhin Gültigkeit behält.

Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR (Stellungnahme vom 10.07.2024):

zu den Themen: Inanspruchnahme von Waldflächen, Erforderlichkeit einer Waldumwandlungsgenehmigung, ökologische Waldfunktionen, Artenschutz und Klima, Verlust von Offenlandflächen als Lebensraum insbesondere für Insekten, Angaben zu Ersatzaufforstungsflächen, Schutzgebiete, geschützte Biotope, geschützte Landschaftsbestandteile und wertgebende Tierarten im Untersuchungsraum, Wasserschutzgebiet Pohlitz – Fassung Pohlitz, mögliche Beeinträchtigung der FFH-Gebiete „Ziltendorfer Düne“ und „Unteres Schlaubetal-Ergänzung“, mögliche Beeinträchtigung der Erd-Niedermoore durch Grundwasserabsenkungen sowie Hinweis auf noch fehlenden Umweltbericht und Grünordnungsplan.

Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Oderaue (Stellungnahme vom 10.07.2024):

zu den Themen: Lage des Plangebietes außerhalb, aber in unmittelbarer Nähe der Schutzzonen der Wasserfassungen Pohlitz und Rautenkranz, angrenzendes Wasserschutzgebiet Pohlitz – Fassung Pohlitz und Wasserschutzgebiet Pohlitz – Fassung Rautenkranz, Bedeutung des Wasserwerks Pohlitz für die Trinkwasserversorgung, hohe Empfindlichkeit des Gebietes gegenüber Grundwasserverunreinigungen aufgrund sandiger Böden, geringe Puffer- und Filterfunktion des Bodens und hohe Infiltrationsgeschwindigkeit sowie Berücksichtigung vorhandener Trinkwasserhauptleitungen und erforderlicher Schutzstreifen.

Amt Brieskow-Finkenheerd

SG 40 Bauen Wohnen Liegenschaften

Sachbearbeiterin 

Julia Wutzler

033609-88 253

e-mai: bauamt@amt-b-f.de

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