11. Änderung des Flächennutzungsplans

Strausberg

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 31 Tage  

durchführende Organisation

Stadtverwaltung Strausberg

Anlass für den Aufstellungsbeschluss für die 11. Ergänzung des Flächennutzungsplans der Stadt Strausberg stellt die Entwicklungsabsicht der SWG Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH dar, ein Wohnungsbauprojekt östlich der Straße am Kieferngrund und südlich der Landhausstraße auf einem derzeitigen Garagenstandort errichten zu wollen. Aufgrund der damaligen Gemarkungskorrektur besteht für die Fläche keine Darstellung im Flächennutzungsplan. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Wohnbebauung zu schaffen, soll für den Bereich eine Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

Der Bereich der Flächennutzungsplanergänzung erfasst den geplanten Standort für das Wohnungsbauprojekt. Aus diesem Grund ist der Bereich der Flächennutzungsplanergänzung deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 70/24 „Wohnen am Kieferngrund“. Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 1,5 ha. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Gemeindegrenze zu Petershagen/Eggersdorf, im Osten und im Süden befinden sich weitere Wohnbauflächen und im Westen befindet sich hinter der Straße „Am Kieferngrund“ ebenfalls die Gemeindegrenze zu Petershagen/Eggersdorf.

Ansprechperson für das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 70/24 "Wohnen am
Kieferngrund" ist Herr Julius Hollnagel.

Email: julius.hollnagel@stadt-strausberg.de

Tel: 03341-381331

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