3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 "Alte Zehlendorfer Villenkolonie" für das Grundstück Klausenerstraße 15
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Gemeindeamt KleinmachnowDer Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für das Grundstück Klausenerstraße 15 (Geltungsbereich siehe Kartenausschnitt) wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
Ziel/Zweck: Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ soll die Zulässigkeit von Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke auf dem Grundstück Klausenerstraße 15 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 10, Flurstücke 130, 231 und 233) planungsrechtlich gesichert werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@kleinmachnow.de übermitteln oder sie bei Bedarf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Die Stellungnahmen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.
Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß BauGB (Art. 13 DS-GVO)“, welches mit veröffentlicht wird.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Zeit: Montag, 28. September 2026 bis einschließlich Freitag, 30. Oktober 2026
Veröffentlichung: Auf der Internetseite der Gemeinde Kleinmachnow unter www.kleinmachnow.de → Umwelt & Planung → Ortsentwicklung → Bauleitplanung u. öffentliche Beteiligung. Bitte beachten Sie hierzu die → rechtlichen Hinweise.
Gleichzeitig sind die Unterlagen ab dem o. g. Zeitpunkt auch unter der Internetseite https://bb.beteiligung.diplanung.de des Landes Brandenburg einsehbar.
Öffentliche Auslegung: Zusätzlich können die vorgenannten Unterlagen während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums im Rathaus Kleinmachnow zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,
Mittwoch nach vorheriger telefonischer Anmeldung
unter Tel. 033203/877-2051: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr,
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr
Ort: Rathaus Kleinmachnow, 2. Obergeschoss (Galerie), Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
M. Wianke
Sachbearbeiter Stadtplanung/Bauordnung
Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung
Fachbereich Bauen/Wohnen
Tel.: +49 33203 877-2031 | Fax: +49 33203 877-2999
E-Mail: m.wianke@kleinmachnow.de
Gemeinde Kleinmachnow • Rathaus
Adolf-Grimme-Ring 10 | 14532 Kleinmachnow