KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“

Kleinmachnow

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 3 Tage  

durchführende Organisation

Gemeindeamt Kleinmachnow

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“

gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ (Geltungsbereich siehe Anlage 08) ist nach der letzten öffentlichen Auslegung geändert worden. Der geänderte Entwurf wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt.

Im Bebauungsplanentwurf erfolgten folgende Änderungen der Planzeichnung sowie der Textlichen Festsetzungen (TF):

- in der Planzeichnung wird das Flurstück 1552 vollständig als öffentliche Grünfläche festgesetzt; die zuvor dort teilweise angeordnete Straßenverkehrsfläche entfällt,
- die TF-Nr. 6.2 zur Zulässigkeit einer Transformatorenstation innerhalb der öffentlichen Grünfläche entfällt.

Ziel/Zweck des Bebauungsplanes: Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-026 sollen auf den Grundstücken im Geltungsbereich durch Festsetzung u.a. einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 und von überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenstern“) die Voraussetzungen für eine behutsame, ergänzende Wohnbebauung und für einen möglichst umfassenden Baumerhalt geschaffen werden. Weitere, insbesondere gestalterische Festsetzungen sollen sich an den Regelungen im angrenzenden Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ orientieren.

Umweltbezogene Informationen: Neben dem Umweltbericht als Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans können umweltbezogene Informationen eingesehen werden. Im Folgenden werden die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) mit Angabe der Arten der verfügbaren umweltbezogenen Informationen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) aufgelistet.

Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten förmlichen Behördenbeteiligung im II. und III. Quartal 2024 sind folgende Stellungnahmen einsehbar:

●   Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg: Ziele der Raumordnung stehen nicht entgegen.
●   Landesamt für Bauen und Verkehr: es bestehen keine Einwände.
●   Brandenburgisches Landesamt für Umwelt: zu Fragen bezgl. der Wasserwirtschaft und des Immissionsschutzes und der Schutzgüter Mensch, menschliche Gesundheit, Klima und Luft.
●   Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe: keine Betroffenheit durch die vorgesehene Planung.
●   Landesbetrieb Forst Brandenburg: zur Waldumwandlung, zum Waldausgleich, zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Umwandlung im Baugenehmigungsverfahren.
●   Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming: zum Regionalplan und zum laufenden Verfahren.
●   Landkreis Potsdam-Mittelmark:
∘   Abt. Untere Wasserbehörde: zu Wasserschutzgebieten, zur Hochwasserwahrscheinlichkeit und zum Flurabstand des Grundwassers.
∘   Abt. Untere Bodenschutzbehörde: zum Schutzgut Boden und zur Bodenversiegelung.
∘   Abt. Untere Naturschutzbehörde: zu Überwachungs- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und zu den Ausgleichsmaßnahmen für die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden;
Ergänzend: im Nachgang zur erneuten förmlichen Behördenbeteiligung erfolgte Abstimmung zur Verortung der Transformatorenstation auf dem Flurstück 1369 der Flur 9.
●   WBV Nuthe-Nieplitz: keine Einwände vorhanden.
●   MWA: Zustimmung, Verweis auf die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
Ergänzend: im Nachgang zur erneuten förmlichen Behördenbeteiligung erfolgte Abstimmung zum Bedarf einer Pumpstation.
●   E.DIS AG: im Nachgang zur erneuten förmlichen Behördenbeteiligung erfolgte Abstimmung zum Standort der Transformatorenstation auf dem Flurstück 1369 der Flur 9.
●   Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR: zum Nutzungsdruck, zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen, zur Baumerfassung, zum Schutz und zur Leistung des alten Baumbestandes.
●   APM: Verweis auf die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
Ergänzend: im Nachgang zur erneuten förmlichen Behördenbeteiligung erfolgte Abstimmung zur Müll-Sammelplatzfläche.

Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung im I. Quartal 2024 sind folgende Stellungnahmen einsehbar:

[Aus Platzgründen: Bitte entnehmen Sie die Auflistung der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung (Anlage 07); die Stellungnahmen finden Sie in der Anlage 11]


Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung im IV. Quartal 2022 zum Vorentwurf sind folgende Stellungnahmen einsehbar:

[Aus Platzgründen: Bitte entnehmen Sie die Auflistung der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung (Anlage 07); die Stellungnahmen finden Sie in der Anlage 12]


Weitere Quellen: Landschaftsplan der Gemeinde Kleinmachnow, Schlussfassung Februar 1998.

Gutachten: Es können folgende Gutachten eingesehen werden, die im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens erarbeitet wurden:

• Artenschutzgutachten (Stand November 2020),
• Umweltbericht (in der Begründung enthalten)

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Entwurfes elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@kleinmachnow.de übermitteln oder sie bei Bedarf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Die Stellungnahmen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.

Wenn Sie während der öffentlichen Auslegung vom 5. Februar bis 8. März 2024 und / oder während der erneuten öffentlichen Auslegung vom 17. Juni bis 26. Juli 2024 bereits eine Stellungnahme abgegeben haben, müssen Sie diese nicht erneut abgegeben, sofern Sie keine neuen Punkte vorbringen möchten. Ihre damalige Stellungnahme wird in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einbezogen.

Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DS-GVO)“, welches mit ausliegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zeit: Montag, 6. Januar 2025 bis einschließlich Freitag, 7. Februar 2025

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,
Mittwoch nach vorheriger telefonischer Anmeldung
unter Tel. 033203/877-2051: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr,
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr

Ort: Rathaus Kleinmachnow, 2. Obergeschoss (Galerie)
Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow

S. Šagor

Sachbearbeiter Stadtplanung
Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung
Fachbereich Bauen/Wohnen

Tel.: +49 33203 877-2033 | Fax: +49 33203 877-2999
E-Mail: s.sagor@kleinmachnow.de

Gemeinde Kleinmachnow • Rathaus
Adolf-Grimme-Ring 10 | 14532 Kleinmachnow

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