11. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Fontanestadt Neuruppin für den Teilbereich "Wohnbebauung Nietwerder"

Neuruppin

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 58 Tage  

durchführende Organisation

Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin - Der Bürgermeister -

Der Änderungsbereich befindet sich im Westen der Fontanestadt Neuruppin am südöstlichen Ortseingang des Ortsteils Nietwerder. Derzeit werden die Flächen überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Es ist beabsichtigt, entsprechend der geplanten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet die Art der Nutzung künftig als Wohnbaufläche darzustellen. An der südlichen Siedlungsgrenze sowie im Osten des Änderungsbereichs sind private Grünflächen vorgesehen.

Ulrike Aßmann

Tel.: 03391/ 355 174

E-Mail: ulrike.assmann@stadtneuruppin.de

Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin

Amt für Stadtentwicklung und Umwelt - Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung

Karl-Liebknecht-Straße 33/34

16816 Neuruppin

Der Änderungsbereich befindet sich im Westen der Fontanestadt Neuruppin am südöstlichen Ortseingang des Ortsteils Nietwerder. Derzeit werden die Flächen überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Es ist beabsichtigt, entsprechend der geplanten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet die Art der Nutzung künftig als Wohnbaufläche darzustellen. An der südlichen Siedlungsgrenze sowie im Osten des Änderungsbereichs sind private Grünflächen vorgesehen.

Ulrike Aßmann

Tel.: 03391/ 355 174

E-Mail: ulrike.assmann@stadtneuruppin.de

Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin

Amt für Stadtentwicklung und Umwelt - Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung

Karl-Liebknecht-Straße 33/34

16816 Neuruppin

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