9. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Fontanestadt Neuruppin für den Teilbereich „PV-Freiflächenanlage an der A24“

Neuruppin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 19 Tage  

durchführende Organisation

Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin - Der Bürgermeister -

Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Fontanestadt hat in ihrer Sitzung am 16.12.2024 die Einleitung des 9. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans (FNP) für den Teilbereich „PV Freiflächenanlage an der A24“ östlich des Ortsteils Stöffin und parallel zur Bundesautobahn 24 (A 24) beschlossen.

Der Änderungsbereich befindet sich östlich der Ortslage Stöffin, östlich der Bundesautobahn 24. Es umfasst den Geltungsbereich des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 „PV-Freiflächenanlage an der A24“ der Fontanestadt Neuruppin sowie die westlich daran angrenzende Fläche des per Bauantragsverfahren genehmigten Solarparks Stöffin. Den Änderungsbereich umgeben landwirtschaftliche Nutzflächen, durchsetzt von Feldsöllen und landwirtschaftlichen Wegen.

Der Änderungsbereich der 9. Änderung des FNP umfasst auf einer Fläche von ca. 105,66 ha die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Stöffin,

-           Flur 2 (jeweils teilweise): 111 und 114

-           Flur 3 (jeweils teilweise): 45, 50, 57, 64, 70, 10, 78, 85, 90

Es handelt sich hauptsächlich um landwirtschaftliche Flächen. Untergeordnet finden sich innerhalb des Geltungsbereichs geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG (Feldsölle) sowie private Verkehrswege.

Ulrike Aßmann

Tel.: 03391/ 355 174

E-Mail: ulrike.assmann@stadtneuruppin.de

Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin

Amt für Stadtentwicklung und Umwelt

Karl-Liebknecht-Straße 33/34

16816 Neuruppin

Arten Umweltbezogener Informationen in den veröffentlichten Unterlagen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Änderungsverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Weiterlesen

Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte am Mittwoch, den 19.11.2025

- auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin unter https://neuruppin.de/sitzungen-und-bekanntmachungen unter „Bekanntmachungen Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitpläne“ und

- durch Aushang im Schaukasten vor dem Bürgerbüro im Rathaus - Haus A. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Unterlagen des Entwurfs im Internet erfolgt im Zeitraum von Donnerstag 20.11.2025 bis einschließlich Freitag 19.12.2025 eine öffentliche Auslegung:

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Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Fontanestadt hat in ihrer Sitzung am 16.12.2024 die Einleitung des 9. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans (FNP) für den Teilbereich „PV Freiflächenanlage an der A24“ östlich des Ortsteils Stöffin und parallel zur Bundesautobahn 24 (A 24) beschlossen.

Der Änderungsbereich befindet sich östlich der Ortslage Stöffin, östlich der Bundesautobahn 24. Es umfasst den Geltungsbereich des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 „PV-Freiflächenanlage an der A24“ der Fontanestadt Neuruppin sowie die westlich daran angrenzende Fläche des per Bauantragsverfahren genehmigten Solarparks Stöffin. Den Änderungsbereich umgeben landwirtschaftliche Nutzflächen, durchsetzt von Feldsöllen und landwirtschaftlichen Wegen.

Der Änderungsbereich der 9. Änderung des FNP umfasst auf einer Fläche von ca. 105,66 ha die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Stöffin,

-           Flur 2 (jeweils teilweise): 111 und 114

-           Flur 3 (jeweils teilweise): 45, 50, 57, 64, 70, 10, 78, 85, 90

Es handelt sich hauptsächlich um landwirtschaftliche Flächen. Untergeordnet finden sich innerhalb des Geltungsbereichs geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG (Feldsölle) sowie private Verkehrswege.

Ulrike Aßmann

Tel.: 03391/ 355 174

E-Mail: ulrike.assmann@stadtneuruppin.de

Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin

Amt für Stadtentwicklung und Umwelt

Karl-Liebknecht-Straße 33/34

16816 Neuruppin

Arten Umweltbezogener Informationen in den veröffentlichten Unterlagen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Änderungsverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

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Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte am Mittwoch, den 19.11.2025

- auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin unter https://neuruppin.de/sitzungen-und-bekanntmachungen unter „Bekanntmachungen Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitpläne“ und

- durch Aushang im Schaukasten vor dem Bürgerbüro im Rathaus - Haus A. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Unterlagen des Entwurfs im Internet erfolgt im Zeitraum von Donnerstag 20.11.2025 bis einschließlich Freitag 19.12.2025 eine öffentliche Auslegung:

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