Werbesatzung der Fontanestadt Neuruppin für das Stadtzentrum

Neuruppin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin - Der Bürgermeister -

Die Sicherung des baukulturellen historischen Erbes spielt wie bei der Gestaltungssatzung auch bei der Werbesatzung eine große Rolle für die Identität der Neuruppiner:innen sowie für den Einzelhandel und die Tourismuswirtschaft. Als örtliche Bauvorschrift dient die Werbesatzung dem Schutz vor Verunstaltung und Überfrachtung von städtebaulich und architektonisch besonders wertvollen Fassaden in schützenswerten Stadtgebieten mit Werbeanlagen. Das Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst uneingeschränkten Erlebbarkeit der historischen Gebäude und Ensemble ist mit den zeitgemäßen Funktionsansprüchen und den Interessen der Hauseigentümer:innen und Gewerbetreibenden in Übereinstimmung zu bringen.

In der Stadtverordnetenversammlung am 21.04.2008 erfolgte mit dem Beschluss der Drs. Nr. 2004/56 2. Ergänzung die letzte Aktualisierung der Werbesatzung. Die erstmalige Aufstellung einer Werbesatzung für das Stadtzentrum wurde 1991 beschlossen Drs.- Nr. 1990/18). Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Gestaltungssatzung (vgl. Drs. Nr. 2006/17 3. Ergänzung) soll die Werbesatzung parallel geprüft und fortgeschrieben werden, um Synergieeffekte in der inhaltlichen Bearbeitung und Beauftragung externer Dienstleistungen zu nutzen.

Das Kerngebiet der Satzung ist das Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ Neuruppin mit seiner klassizistischen und mittelalterlichen Bauweise. Darüber hinaus werden Straßenzüge der Vorstädte aus der Gründerzeit geschützt. Die Gebietskulisse entspricht dem Geltungsbereich der Gestaltungssatzung. Der Grundtenor zum sensiblen Umgang mit der historischen Bausubstanz und der Schutz des Ortsbildes vor zu hohen Werbeflächenanteilen sollen auch zukünftig gewahrt werden.

Die bisher gültige Werbesatzung konnte die historisch wertvollen Fassaden und Plätze vor Verunstaltungen und Überfrachtungen durch Werbeanlagen schützen. Das Instrument hat sich bislang als praktikabel und zielführend bewährt. Wachsende Ansprüche, wie vermehrte Umnutzung von Gewerberäumen zu Wohnräumen (in den oberen Geschossen von Wohn- zu Gewerberäumen), weiterentwickelte technische Werbeanlagen (digitale), Anbringungen zu touristischen Zwecken, der Umgang mit potentiellen Werbeflächen auf Stromkästen und ähnliche sowie Werbeanfragen zu Großveranstaltungen führen dazu, die bestehenden Festsetzungen zu überprüfen und fortzuschreiben.

Das Schutzziel der Satzung ist mit den heutigen Erfordernissen, der Einhaltung von Bauvorschriften und dem Schutz des historischen Erbgutes in Einklang zu bringen. Zeitlich befristete innenstadtbelebende Veranstaltungen sollen unter Würdigung des historischen Erbes unterstützt werden.

Martina Ribbe

Tel.: 03391/ 355 727

E-Mail: martina.ribbe@stadtneuruppin.de

Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin

Amt für Stadtentwicklung und Umwelt - Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung

Karl-Liebknecht-Straße 33/34

16816 Neuruppin

Durchführung der Beteiligung betroffener Bürger und berührter Träger öffentlicher Belange gem. §87 Abs.8 Satz 3 BbgBO

Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung betroffener Bürger und berührter Träger öffentlicher Belange gem. §87 Abs.8 Satz 3 BbgBO erfolgte am Dienstag, den 24.03.2026

- auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin unter https://neuruppin.de/sitzungen-und-bekanntmachungen unter „Sonstige Bekanntmachungen“ und

- durch Aushang im Schaukasten vor dem Bürgerbüro im Rathaus - Haus A.

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Unterlagen des Entwurfs der Werbesatzung im Internet erfolgt im Zeitraum von Mittwoch, 25.03.2026 bis einschließlich Montag, 27.04.2026 eine öffentliche Auslegung:

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Die Sicherung des baukulturellen historischen Erbes spielt wie bei der Gestaltungssatzung auch bei der Werbesatzung eine große Rolle für die Identität der Neuruppiner:innen sowie für den Einzelhandel und die Tourismuswirtschaft. Als örtliche Bauvorschrift dient die Werbesatzung dem Schutz vor Verunstaltung und Überfrachtung von städtebaulich und architektonisch besonders wertvollen Fassaden in schützenswerten Stadtgebieten mit Werbeanlagen. Das Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst uneingeschränkten Erlebbarkeit der historischen Gebäude und Ensemble ist mit den zeitgemäßen Funktionsansprüchen und den Interessen der Hauseigentümer:innen und Gewerbetreibenden in Übereinstimmung zu bringen.

In der Stadtverordnetenversammlung am 21.04.2008 erfolgte mit dem Beschluss der Drs. Nr. 2004/56 2. Ergänzung die letzte Aktualisierung der Werbesatzung. Die erstmalige Aufstellung einer Werbesatzung für das Stadtzentrum wurde 1991 beschlossen Drs.- Nr. 1990/18). Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Gestaltungssatzung (vgl. Drs. Nr. 2006/17 3. Ergänzung) soll die Werbesatzung parallel geprüft und fortgeschrieben werden, um Synergieeffekte in der inhaltlichen Bearbeitung und Beauftragung externer Dienstleistungen zu nutzen.

Das Kerngebiet der Satzung ist das Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ Neuruppin mit seiner klassizistischen und mittelalterlichen Bauweise. Darüber hinaus werden Straßenzüge der Vorstädte aus der Gründerzeit geschützt. Die Gebietskulisse entspricht dem Geltungsbereich der Gestaltungssatzung. Der Grundtenor zum sensiblen Umgang mit der historischen Bausubstanz und der Schutz des Ortsbildes vor zu hohen Werbeflächenanteilen sollen auch zukünftig gewahrt werden.

Die bisher gültige Werbesatzung konnte die historisch wertvollen Fassaden und Plätze vor Verunstaltungen und Überfrachtungen durch Werbeanlagen schützen. Das Instrument hat sich bislang als praktikabel und zielführend bewährt. Wachsende Ansprüche, wie vermehrte Umnutzung von Gewerberäumen zu Wohnräumen (in den oberen Geschossen von Wohn- zu Gewerberäumen), weiterentwickelte technische Werbeanlagen (digitale), Anbringungen zu touristischen Zwecken, der Umgang mit potentiellen Werbeflächen auf Stromkästen und ähnliche sowie Werbeanfragen zu Großveranstaltungen führen dazu, die bestehenden Festsetzungen zu überprüfen und fortzuschreiben.

Das Schutzziel der Satzung ist mit den heutigen Erfordernissen, der Einhaltung von Bauvorschriften und dem Schutz des historischen Erbgutes in Einklang zu bringen. Zeitlich befristete innenstadtbelebende Veranstaltungen sollen unter Würdigung des historischen Erbes unterstützt werden.

Martina Ribbe

Tel.: 03391/ 355 727

E-Mail: martina.ribbe@stadtneuruppin.de

Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin

Amt für Stadtentwicklung und Umwelt - Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung

Karl-Liebknecht-Straße 33/34

16816 Neuruppin

Durchführung der Beteiligung betroffener Bürger und berührter Träger öffentlicher Belange gem. §87 Abs.8 Satz 3 BbgBO

Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung betroffener Bürger und berührter Träger öffentlicher Belange gem. §87 Abs.8 Satz 3 BbgBO erfolgte am Dienstag, den 24.03.2026

- auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin unter https://neuruppin.de/sitzungen-und-bekanntmachungen unter „Sonstige Bekanntmachungen“ und

- durch Aushang im Schaukasten vor dem Bürgerbüro im Rathaus - Haus A.

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Unterlagen des Entwurfs der Werbesatzung im Internet erfolgt im Zeitraum von Mittwoch, 25.03.2026 bis einschließlich Montag, 27.04.2026 eine öffentliche Auslegung:

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