3. Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ziesar im Bereich des Bebauungsplans Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Köpernitz“

Ziesar

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Ziesar

Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§1 Abs.3 BauGB).

Die Stadt Ziesar hat am 09.05.2012 den Flächennutzungsplan für Ihr Stadtgebiet beschlossen. Dieser Flächennutzungsplan ist nach den Vorschriften §§1 bis 5 BauGB aufgestellt worden.

Mit der 4. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Ziesar wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Änderung der derzeit dargestellten Nutzung (Flächen für die Landwirtschaft) in ein Sondergebiet Photovoltaik.

Im Bereich dieser Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen (Baurecht) wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Die Ausweisung eines Sondergebiets Photovoltaik im FNP ist Voraussetzung für eine folgerichtige Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus diesem. Die Aufstellung der beiden Bauleitpläne erfolgt im Parallelverfahren.

Der Flächennutzungsplan vom 09.05.2012 (zuletzt geändert am 05.06.2013) behält weiter seine Wirksamkeit. Die Änderungen des Flächennutzungsplanes berühren ausschließlich den im Plan

Michael Stingl

+49 33830/654-210

bauamt@amt-ziesar.de

Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§1 Abs.3 BauGB).

Die Stadt Ziesar hat am 09.05.2012 den Flächennutzungsplan für Ihr Stadtgebiet beschlossen. Dieser Flächennutzungsplan ist nach den Vorschriften §§1 bis 5 BauGB aufgestellt worden.

Mit der 4. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Ziesar wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Änderung der derzeit dargestellten Nutzung (Flächen für die Landwirtschaft) in ein Sondergebiet Photovoltaik.

Im Bereich dieser Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen (Baurecht) wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Die Ausweisung eines Sondergebiets Photovoltaik im FNP ist Voraussetzung für eine folgerichtige Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus diesem. Die Aufstellung der beiden Bauleitpläne erfolgt im Parallelverfahren.

Der Flächennutzungsplan vom 09.05.2012 (zuletzt geändert am 05.06.2013) behält weiter seine Wirksamkeit. Die Änderungen des Flächennutzungsplanes berühren ausschließlich den im Plan

Michael Stingl

+49 33830/654-210

bauamt@amt-ziesar.de

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