Bebauungsplan RA 15-1 "Südliche Seebadallee" - erneute Beteiligung zum Entwurf

Rangsdorf

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Rangsdorf

VERANLASSUNG UND VERFAHREN

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf hat in ihrer Sitzung vom 18.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ beschlossen (BV/2020/218).

Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist sowohl die städtebauliche Ordnung als auch die Entwicklung im Ortszentrum zu sichern.

Wesentliche Ziele des Bebauungsplans sind die planungsrechtlichen Festsetzungen der
- Flächen für Urbane Gebiete,
- Wohnbauflächen,
- Definition der Bebaubarkeit der rückwärtigen Siedlungsbereiche,
- Sicherung der Gemeinbedarfsfläche,
- Öffentlichen und privaten Grünflächen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ wurde im Amtsblatt der Gemeinde Rangsdorf vom 04.09.2020 (18. Jahrgang / Nr. 25) ortsüblich bekanntgemacht.

Die erneute Beteiligung wird aufgrund von geänderten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Stellungnahmen zum erneut veröffentlichten Entwurf des Bauleitplanes sind nach § 4a Abs. 3 BauGB nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen zu geben.

Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de

Begründung für die erneute Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen

Die erneute Beteiligung wird aufgrund von geänderten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Es erfolgte keine Änderung der Planzeichnung. Es erfolgte lediglich eine Änderung der Begründung bzw. des Umweltberichtes.

Stellungnahmen zum erneut veröffentlichten Entwurf des Bauleitplanes sind nach § 4a Abs. 3 BauGB nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen zu geben.

Hinweis zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden

Hinweis:

Die Abwägung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurde am 25.02.2025 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschlossen. Sie wurde jedoch noch nicht in den hier vorliegenden Entwurf eingearbeitet.

Die hier eingestellte Abwägung dient insbesondere dem Bereitstellen aller relevanten, der Gemeinde vorliegenden, umweltrelevanten Informationen.

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Begründung

Die erneute Beteiligung wird aufgrund von geänderten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Die Änderungen sind im Planungsdokument 3.1b gekennzeichnet.

Stellungnahmen zum erneut veröffentlichten Entwurf des Bauleitplanes sind nach § 4a Abs. 3 BauGB nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen zu geben.

Abwägung der frühzeitigen Beteiligung

Informationen zu externen Kompensationsmaßnahmen

Abwägung der formellen Beteiligung

Hinweis:

Die Abwägung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurde am 25.02.2025 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschlossen. Sie wurde jedoch noch nicht in den hier vorliegenden Entwurf eingearbeitet.

Die hier eingestellte Abwägung dient insbesondere dem Bereitstellen aller relevanten, der Gemeinde vorliegenden, umweltrelevanten Informationen.

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Ortsbezug der Stellungnahme

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