Bebauungsplan RA 29-1 "Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld" - Beteiligung zum Vorentwurf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 6 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde RangsdorfDie Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf hat in ihrer Sitzung am 25.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes RA 29-1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“ beschlossen (BV/2025/136).
Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist die Nutzbarmachung der aktuell im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegenden Flächen für bauakzessorische Nutzungen der künftigen Oberschule.
Wesentliche Ziele des Bebauungsplans sind die planungsrechtlichen Festsetzungen der
− Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung „Schule“,
− Öffentlichen Straßenverkehrsfläche.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes RA 29-1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“ wurde im Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf vom 31.03.2025 (23. Jahrgang / Nr. 11) ortsüblich bekanntgemacht.
Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de