Bebauungsplan RA 29-1 "Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld" - Beteiligung zum Vorentwurf

Rangsdorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 6 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Rangsdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf hat in ihrer Sitzung am 25.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes RA 29-1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“ beschlossen (BV/2025/136).

Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist die Nutzbarmachung der aktuell im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegenden Flächen für bauakzessorische Nutzungen der künftigen Oberschule.

Wesentliche Ziele des Bebauungsplans sind die planungsrechtlichen Festsetzungen der

− Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung „Schule“,

− Öffentlichen Straßenverkehrsfläche.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes RA 29-1 „Nördlich der Bücker-Werke / Straße Am Flugfeld“ wurde im Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf vom 31.03.2025 (23. Jahrgang / Nr. 11) ortsüblich bekanntgemacht.

Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de

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