1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Grundstücke Straße der Einheit 1-2“, OT Sputendorf der Gemeinde Stahnsdorf

Stahnsdorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Stahnsdorf

Die Gemeinde Stahnsdorf führt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Grundstücke Straße der Einheit 1-2“, OT Sputendorf der Gemeinde Stahnsdorf durch. Gleichzeitig erfolgt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gebiet südlich der Straße der Einheit, OT Sputendorf“.

Die Änderungsverfahren werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Ziel der Bauleitplanverfahren ist insbesondere die Errichtung von drei Einfamilienhäusern in dem südlichen Bereich sowie die Schaffung einer Grünanlage in dem östlichen Bereich. Mit der Grünanlage kann der bestehende Spielplatz in unmittelbarer räumlicher Nähe ergänzt werden und für die Anwohner ein hochwertiger Aufenthaltsbereich entstehen.
Darüber hinaus sollen auch zusätzliche Parkmöglichkeiten entstehen, um die Parksituation auf der Straße der Einheit/Wilhelm-Pieck-Straße zu entspannen.
Außerdem sollen mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes einzelne bauordnungsrechtliche Probleme im bereits bestehenden Baugebiet behoben werden.

Der Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 und der Vorentwurf der7. Änderung des Flächennutzungsplanes sind gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit

vom 25. August 2025 bis einschließlich 26. September 2025

über das Internetportal der Gemeinde Stahnsdorf unter www.stahnsdorf.de, Punkt „Verwaltung & Politik / Ortsentwicklung / Auslegung nach Baugesetzbuch, Bauordnung, EU-Recht“ sowie im Planungsportal Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/stahnsdorf-7fpae bzw. https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/stahnsdorf-1bpae4 für die Öffentlichkeit einsehbar.

Im gleichen Zeitraum sind die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung Stahnsdorf, Erdgeschoss Lichthof T2, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungszeit wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf in elektronischer Form (per E-Mail an gemeinde@stahnsdorf.de oder über das Planungsportal Brandenburg), schriftlich, oder während der Dienststunden in der Gemeinde Stahnsdorf, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Dienststunden sind:
Montag         von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag       von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-19.00 Uhr
Mittwoch      von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag          von 9.00-13.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz erfolgt. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Gemeinde Stahnsdorf

SB KPE/Bauleitplanung

Annastraße 3

14532 Stahnsdorf

Tel: 03329/ 646-309

kpe@stahnsdorf.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: