Bebauungsplan Nr. 4 „Fläche südlich des Separationsweges“ - Gemeinde Stahnsdorf

Stahnsdorf

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 31 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Stahnsdorf

Die Gemeinde Stahnsdorf führt das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4 „Fläche südlich des Separationsweges“ der Gemeinde Stahnsdorf durch.
Das Planverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a sowie von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird entsprechend abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 ist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit

vom 28. April 2025 bis einschließlich 02. Juni 2025

über das Internetportal der Gemeinde Stahnsdorf unter https://www.stahnsdorf.de/verwaltung-politik/ortsentwicklung/auslegung-nach-baugesetzbuch/ sowie im Planungsportal Brandenburg unter unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/stahnsdorf- stbp4 für die Öffentlichkeit einsehbar.
Im gleichen Zeitraum sind die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Stahnsdorf, Erdgeschoss Lichthof T2, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungszeit wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf in elektronischer Form (per E-Mail an gemeinde@stahnsdorf.de oder über das Planungsportal Brandenburg), schriftlich, oder während der Dienststunden in der Gemeinde Stahnsdorf, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Dienststunden sind:
Montag         von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag       von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-19.00 Uhr
Mittwoch      von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag          von 9.00-13.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz erfolgt. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Gemeinde Stahnsdorf

SB KPE/Bauleitplanung

Annastraße 3

14532 Stahnsdorf

Tel: 03329/ 646-311

kpe@stahnsdorf.de

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