Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Klärwerk Stahnsdorf“ – Gemeinde Stahnsdorf

Stahnsdorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 29 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Stahnsdorf

Die Gemeinde Stahnsdorf stellt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Klärwerk Stahnsdorf“ – Gemeinde Stahnsdorf auf.
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für den Ersatzneubau des bestehenden Klärwerkes Stahnsdorf.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Stahnsdorf wird der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 als „Flächen für Abwasserbeseitigung“ mit der Zweckbestimmung „Klärwerk“ dargestellt. Gemäß § 8 Absatz 2 BauGB ist der Bebauungsplan somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 ist gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit

vom 30. Juni 2025 bis einschließlich 31. Juli 2025

über das Internetportal der Gemeinde Stahnsdorf unter www.stahnsdorf.de, Punkt „Verwaltung & Politik / Ortsentwicklung / Auslegung nach Baugesetzbuch, Bauordnung, EU-Recht“ sowie im Planungsportal Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/stahnsdorf-vbp2 für die Öffentlichkeit einsehbar.
Im gleichen Zeitraum sind die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung Stahnsdorf, Erdgeschoss Lichthof T2, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind neben dem Umweltbericht in Form von Fachgutachten bisher verfügbar und liegen mit aus:

• Biotoptypenkartierung
• Baugrundgutachten
• Versickerungskonzept
• Fachbeitrag Sicherheitsabstand
• Schalltechnische Untersuchung
• Immissionsprognose
• Natura 2000-Vorprüfung
• Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
• Artenschutzfachbeitrag

Während der Auslegungszeit wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf in elektronischer Form (per E-Mail an gemeinde@stahnsdorf.de oder über das Planungsportal Brandenburg), schriftlich, oder während der Dienststunden in der Gemeinde Stahnsdorf, Annastraße 3 in 14532 Stahnsdorf zur Niederschrift abgegeben werden. 

Die Dienststunden sind:
Montag von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-19.00 Uhr
Mittwoch von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag von 9.00-13.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz erfolgt. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Gemeinde Stahnsdorf

SB KPE/Bauleitplanung

Annastraße 3

14532 Stahnsdorf

Tel: 03329/ 646-309

kpe@stahnsdorf.de

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