Vorentwurf 1. Änderung Bebauungsplan "Friedensweg"

Kolkwitz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 36 Tage   –

durchführende Organisation

Gemeinde Kolkwitz

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Kolkwitz hat am 15.04.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedensweg“ in Kolkwitz beschlossen.

Ziel der Planung ist es, den rechtskräftigen Bebauungsplan an das aktuelle Baurecht anzupassen. Das Sondergebiet „Pflegeeinrichtungen mit angeschlossenem Betreuten Wohnen“ soll durch ein Mischgebiet ersetzt werden.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für dieses Konzept geschaffen werden. Ziele der Planung sind:

- Festsetzung eines Mischgebiets (§ 6 BauNVO) mit bis zu vier Vollgeschossen anstelle des bisherigen Sondergebiets;
- Sicherung einer leistungsfähigen öffentlichen Erschließung vom Friedensweg einschließlich der Löschwasserversorgung;
- geordnete Unterbringung des ruhenden Verkehrs innerhalb des Plangebiets;
- Schutz der angrenzenden Kleingartenanlage, des benachbarten Weißstorchhorstes und der angrenzenden Biotopstrukturen am Alten Ströbitzer Landgraben;
- sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Anschluss an vorhandene Siedlungs- und Erschließungsstrukturen.

Alkmene Fischer
stabsstelle@kolkwitz.de
0355 - 29300 93 

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Kolkwitz hat am 15.04.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedensweg“ in Kolkwitz beschlossen.

Ziel der Planung ist es, den rechtskräftigen Bebauungsplan an das aktuelle Baurecht anzupassen. Das Sondergebiet „Pflegeeinrichtungen mit angeschlossenem Betreuten Wohnen“ soll durch ein Mischgebiet ersetzt werden.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für dieses Konzept geschaffen werden. Ziele der Planung sind:

- Festsetzung eines Mischgebiets (§ 6 BauNVO) mit bis zu vier Vollgeschossen anstelle des bisherigen Sondergebiets;
- Sicherung einer leistungsfähigen öffentlichen Erschließung vom Friedensweg einschließlich der Löschwasserversorgung;
- geordnete Unterbringung des ruhenden Verkehrs innerhalb des Plangebiets;
- Schutz der angrenzenden Kleingartenanlage, des benachbarten Weißstorchhorstes und der angrenzenden Biotopstrukturen am Alten Ströbitzer Landgraben;
- sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Anschluss an vorhandene Siedlungs- und Erschließungsstrukturen.

Alkmene Fischer
stabsstelle@kolkwitz.de
0355 - 29300 93 

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