Bebauungsplan "Windpark Pirow-Hülsebeck"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 28 Tage –durchführende Organisation
Amt Putlitz-BergeDie Gemeindevertretung der Gemeinde Pirow hat auf ihrer Sitzung am 19.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Windpark Pirow-Hülsebeck“ beschlossen (Beschluss-Nr. 08/24/). In der Sitzung am 02.12.2025 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans (Stand November 2025) gebilligt und beschlossen, die frühzeitigen Beteiligungen gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Beschluss-Nr. 08/25/19).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zwischen den Ortslagen Pirow und Hülsebeck in der Gemeinde Pirow. Der Großteil des Plangebietes befindet sich zwischen Simonshofer Weg, Landesstraße L 104 und Pirower Weg. Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 189 ha.
Es handelt sich um derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs sind in der nachfolgenden Abbildung rot dargestellt. Die genaue Abgrenzung ist den veröffentlichten Unterlagen zu entnehmen.
Ziel des Bebauungsplans ist, Baurecht für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen zur Erzeugung und Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz zu sichern. Der Vorentwurf des Bebauungsplans enthält unter anderem Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zu überbaubaren Grundstücksflächen. Mit dem Vorentwurf liegt ein Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung vor.