1. Änderung - Bebauungsplan "Gewerbe- und Einzelhandelsstandort Alte Berliner Straße"

Damsdorf

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 46 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Kloster Lehnin

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Damsdorf der Gemeinde Kloster Lehnin. Es umfasst die Flurstücke (FS) 81/3, 92, 203, 204, 205, 206, tlw. 188 und tlw. 79 der Flur 6, Gemarkung Damsdorf. Im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung des Standorts ergab sich ein An-passungserfordernis des Bebauungsplanes.

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen folgende Planungsziele verfolgt werden:

- Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl im gesamten Plangebiet auf 1,0

- Festsetzungen zur schadlosen Versickerung von Niederschlagswasser

- Nähere Erläuterung der Zulässigkeit von betreuungsorientierten Unterkünften mit Serviceleistungen im Kerngebiet

Die Planänderungen erfolgen im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

Andrea Hawemann

03382 730743

bauleitplanung@lehnin.de

Sprechzeiten (in Person oder via Telefon):

Mo 09:00 - 12:00 Uhr

Di 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr 

Mi geschlossen*

Do 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 

Fr  geschlossen*

*Onlineterminvergabe

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Damsdorf der Gemeinde Kloster Lehnin. Es umfasst die Flurstücke (FS) 81/3, 92, 203, 204, 205, 206, tlw. 188 und tlw. 79 der Flur 6, Gemarkung Damsdorf. Im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung des Standorts ergab sich ein An-passungserfordernis des Bebauungsplanes.

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen folgende Planungsziele verfolgt werden:

- Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl im gesamten Plangebiet auf 1,0

- Festsetzungen zur schadlosen Versickerung von Niederschlagswasser

- Nähere Erläuterung der Zulässigkeit von betreuungsorientierten Unterkünften mit Serviceleistungen im Kerngebiet

Die Planänderungen erfolgen im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

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