Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, 4. Änderung - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit & Behörden
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 26 Tage –Institution
Gemeinde RangsdorfDer Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf ist seit dem 15.05.2012 (Genehmigung: 20.03.2012) rechtskräftig. Seit dieser Zeit haben sich die Entwicklungsziele für einige Flächen geändert. Verschiedene Darstellungen wurden aufgrund geänderter Planungsziele seit der Erstaufstellung, bzw. dem 1., 2. und 3. Änderungsverfahren weiterentwickelt und machen eine Anpassung der Darstellungen erforderlich. Die 1. Änderung wurde am 21.11.2016 und die 2. Änderung am 23.03.2023 wirksam. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich bereits im Verfahren.
Mittlerweile sind für weitere Teilflächen der Gemeinde städtebauliche Entwicklungen im Verfahren, die eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich machen. Dies betrifft Teilflächen, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung derzeit im Verfahren sind sowie Flächen, die nachrichtlich übernommen werden sollen. Im Zuge einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit das 4. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans erforderlich. Mit Beschluss vom 19.03.2024 wurde entsprechend das 4. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan eingeleitet.
Vom 30.09.2024 bis zum 30.10.2024 erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Bis zum Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung von jedermann in elektronischer Form (z. B. direkt über das DiPlan Planungsportal Brandenburg oder per E‑Mail an bauleitplanung@gv-rangsdorf.de), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rangsdorf abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Information über die Datenverarbeitung im Bereich von Bauleitplanverfahren („Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“), die mit ausliegt.
Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de