Flächennutzungsplan der Gemeinde Kolkwitz
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 47 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde KolkwitzIn ihrer Sitzung am 16. Mai 2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz den Einleitungsbeschluss für die die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kolkwitz als vollständige Überarbeitung gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 6/2023 vom 24. Juni 2023 bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.
Daher wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans nebst zugehöriger Begründung, Beiplan sowie Anhängen in der Fassung vom Oktober/November 2025 für den Zeitraum
vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026
im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Gemeinde Kolkwitz
Bauverwaltung
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz