Flächennutzungsplan der Gemeinde Kolkwitz

Kolkwitz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 47 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Kolkwitz

In ihrer Sitzung am 16. Mai 2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz den Einleitungsbeschluss für die die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kolkwitz als vollständige Überarbeitung gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 6/2023 vom 24. Juni 2023 bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Daher wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans nebst zugehöriger Begründung, Beiplan sowie Anhängen in der Fassung vom Oktober/November 2025 für den Zeitraum

vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026

im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Gemeinde Kolkwitz
Bauverwaltung
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz

bauplanung@kolkwitz.de

In ihrer Sitzung am 16. Mai 2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz den Einleitungsbeschluss für die die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kolkwitz als vollständige Überarbeitung gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 6/2023 vom 24. Juni 2023 bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Daher wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans nebst zugehöriger Begründung, Beiplan sowie Anhängen in der Fassung vom Oktober/November 2025 für den Zeitraum

vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026

im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Gemeinde Kolkwitz
Bauverwaltung
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz

bauplanung@kolkwitz.de

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