1. Änderung B-Plan Nr. 13 Fürstenberger Ferienhäuser am Havelpark - Teilumwandlung von Sonderbauflächen, die der Erholung dienen, zum Reinen Wohngebiet
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 10 Tage –durchführende Organisation
Stadt FürstenbergZiel ist es auf einer Fläche von ca. 3,5 ha im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 "Fürstenberger Ferienhäuser am Havelpark“ statt der bisherigen Ferienhausgebiete nun Reine Wohngebiete zu entwickeln. Die Sondergebiete SO Ferien 1,3 und 5 werden nun als “Reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen. Im WR sollen zukünftig 2 Vollgeschosse zulässig sein. Die Maß der baulichen Nutzung wurde von 0,4 auf 0,3 reduziert, zudem sind nur Einzelhäuser mit zukünftig 2 Wohneinheiten (WE) und Doppelhäuser mit maximal 4 WE zulässig. Der Geltungsbereich wurde reduziert, da das Wohngebäude an der Zehdenicker Straße mit vorhandenen 7 WE nicht mehr der Festsetzung in Bezug auf die Anzahl der zulässigen WE entspricht
Am 30.05.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Fürstenberger Ferienhäuser am Havelpark“ als Satzung beschlossen. Im Anschluss daran wurde die Genehmigung des v. g. Bebauungsplanes bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Oberhavel, beantragt. Mit Schreiben vom 18.09.2024 teilte der Landkreis mit, dass die Genehmigung wegen der Wahl des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nicht erteilt werden kann, da der Planbereich nicht in einem Siedlungsbereich im Sinne des § 13 a Baugesetzbuch liegt. Der Bebauungsplan ist daher im Regelverfahren aufzustellen, eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB ist durchzuführen und nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist ein Umweltbericht zu erstellen, der als Teil der Begründung (§ 2a Satz 3 BauGB) nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit dem Entwurf öffentlich auszulegen und nach § 9 Abs. 8 BauGB der Begründung beizufügen ist.
Auf Grund von weiteren Hinweisen des Landkreises Oberhavel wurden Begründung und Planzeichnung entsprechend überarbeitet. Ein Umweltbericht wurde erstellt. Die ursprüngliche Bezeichnung „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Fürstenberger Ferienhäuser“ wurde zur Klarstellung in „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Fürstenberger Ferienhäuser am Havelpark – Teilumwandlung von Sonderbauflächen die der Erholung dienen zum Reinen Wohngebiet“ geändert. Nach Beschlussfassung und öffentlicher Bekanntmachung soll die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Zudem sollen die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
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