8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 4 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde AhrensfeldeDie Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde hat am 15.01.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind ebenfalls am Verfahren zu beteiligen.
Da die beabsichtigten Planinhalte des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohneinheiten. Der FNP weist die Fläche derzeit als Fläche für die Landwirtschaft aus. Die festzusetzende Fläche widerspricht somit der momentanen Darstellung des FNP. Künftig soll die entsprechende Gebietsfestsetzung des Bebauungsplanes ausgewiesen werden.
Das Plangebiet befindet sich östlich der Birkholzer Allee und erstreckt sich von der bebauten südlichen Siedlungskante von Neu Lindenberg ca. 200 m in Richtung der Ahrensfelder Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,7 ha und betrifft die Flurstücke 966, 967, 968 der Flur 4, Gemarkung Lindenberg.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 09.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 statt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden; bei Bedarf ist jedoch auch eine Abgabe auf anderem Weg möglich.
Gemeinde Ahrensfelde
Herr Maximilian Mill
FD 2.II Infrastruktur und Umwelt
Lindenberger Straße 1
16356 Ahrensfelde
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E-Mail: m.mill@gemeinde-ahrensfelde.de
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16348 Wandlitz
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