Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB - 2. Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Industrie-Gewerbepark" der Stadt Herzberg (Elster)

Herzberg (Elster)

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 34 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Herzberg (Elster) - BgA Freibad -

Der Herzberger Industrie- und Gewerbepark entstand auf Grundlage des Ursprungsbebauungsplanes aus dem Jahr 1992-1994. Als verbindlicher Bebauungsplan gilt die 1. Änderung in seiner Bekanntmachung vom 16.07.2004, welche den Ursprungsplan vollständig ersetzt.

Für die aktuell geplante Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben innerhalb des Plangebietes ist es erforderlich, die dort festgesetzten öffentlichen Grünflächen in Industrie- und Gewerbegebiet und öffentliche Verkehrsfläche zu ändern.

Franziska Schäfer

Der Herzberger Industrie- und Gewerbepark entstand auf Grundlage des Ursprungsbebauungsplanes aus dem Jahr 1992-1994. Als verbindlicher Bebauungsplan gilt die 1. Änderung in seiner Bekanntmachung vom 16.07.2004, welche den Ursprungsplan vollständig ersetzt.

Für die aktuell geplante Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben innerhalb des Plangebietes ist es erforderlich, die dort festgesetzten öffentlichen Grünflächen in Industrie- und Gewerbegebiet und öffentliche Verkehrsfläche zu ändern.

Franziska Schäfer

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