Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB - 2. Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Industrie-Gewerbepark" der Stadt Herzberg (Elster)
Herzberg (Elster)
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 34 Tage –durchführende Organisation
Stadt Herzberg (Elster) - BgA Freibad -Der Herzberger Industrie- und Gewerbepark entstand auf Grundlage des Ursprungsbebauungsplanes aus dem Jahr 1992-1994. Als verbindlicher Bebauungsplan gilt die 1. Änderung in seiner Bekanntmachung vom 16.07.2004, welche den Ursprungsplan vollständig ersetzt.
Für die aktuell geplante Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben innerhalb des Plangebietes ist es erforderlich, die dort festgesetzten öffentlichen Grünflächen in Industrie- und Gewerbegebiet und öffentliche Verkehrsfläche zu ändern.
Franziska Schäfer