Öffentliche Auslegung des Entwurfes Bebauungsplanes „Solarpark Chossewitz“ der Stadt Friedland (NL) nach § 3 Abs. 2 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 34 Tage –durchführende Organisation
Stadt FriedlandDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedland (NL) hat am 30.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Chossewitz“ in der Fassung vom Mai 2025 diskutiert.
Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Geltungsbereich einer potenziellen Entwicklungsfläche gemäß des „Gesamträumlichen Konzeptes für die Entwicklung und Förderung von Photovoltaikanlagen und zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Naturhaushaltes vor möglichen Beeinträchtigungen“.
Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festlegungen: sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solarpark für Freiflächen-PV-Anlagen“, sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Batterieenergiespeichersysteme, überbaubare Grundstücksflächen, Verkehrsflächen und Maßnahmen und Maßnahmenflächen zum Umweltschutz und für den Ausgleich.
Schulz, Andreas