Bebauungsplan "Mischgebiet nördlich der Karl-Marx-Allee", Gemeinde Neuhardenberg
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 44 Tage –durchführende Organisation
Amt Seelow-Land Gemeinde FalkenhagenDie Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 22.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mischgebiet nördlich der Karl-Marx-Allee“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die mit dem Bauleitplan verfolgte Zielstellung ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes und die Festsetzung eines Mischgebietes nördlich der Karl-Marx-Allee für die Entwicklung von Baugrundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 11 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er umfasst die Flurstücke 27, 28, 45 (tlw.), 47, 48, 53 (tlw.), 83/2 (tlw.) und 130/5 (tlw.), Flur 3, Gemarkung Neuhardenberg sowie in der Flur 4 der Gemarkung Neuhardenberg die Flurstücke 103, 104, 105/1, 106/1, 106/2, 106/3, 107, 124, 125/2, 125/3, 125/4, 351, 352, 513 und 514.
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