Bebauungsplan Nr. 9 "Solarpark Beiersdorf-Freudenberg" der Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 4 Tage –durchführende Organisation
Amt Falkenberg-HöheUm ihren Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien zu leisten, hat die Gemeinde Beiers-dorf-Freudenberg die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Beiersdorf-Freuden-berg“ mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen. Hier-durch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-photovoltaikanlage südlich des Ortsteils Beiersdorf geschaffen werden. Zur Schaffung des Baurechts wird ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ im Sinne des § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Die Sondergebietsfläche beträgt ca. 102,3 ha, der ge-samte Geltungsbereich umfasst ca. 119,7 ha. Die Flächen innerhalb des Sondergebiets wer-den als extensives Grünland festgesetzt. Die Freiflächenphotovoltaikanlage wird durch natur-nahe Strukturelemente wie z. B. blütenreiche Säume, Hecken- und Baumpflanzungen im Randbereich der Anlagefläche eingegrünt. Darüber hinaus erfolgt die Herstellung eines Wild-tierkorridors, um eine Barrierewirkung der Anlage zu minimieren. Die Gesamtleistung der An-lage beträgt ca. 98 MWp und liefert somit Strom für ca. 34.000 Haushalte.
Amt Falkenberg-Höhe, Karl-Marx-Straße 2, 16259 Falkenberg
Frau Miersch
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