Entwurf der Neufassung der Gestaltungssatzung Stadtkern Werneuchen
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 3 Tage –durchführende Organisation
Stadt WerneuchenDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat beschlossen, die bestehende Gestaltungssatzung für den Stadtkern Werneuchen zu überarbeiten. Angesichts der zahlreichen Änderungen wird eine Neufassung der Satzung erstellt. In ihrer Sitzung am 7. Januar 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Entwurf der Neufassung der Gestaltungssatzung für den Stadtkern Werneuchen in der Fassung vom Oktober 2024 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Die aktuelle Gestaltungssatzung stammt aus dem Jahr 1997. Seit ihrer Einführung haben sich sowohl die rechtlichen als auch die praktischen Anforderungen erheblich weiterentwickelt. Zusätzlich zu diesen Änderungsbedarfen hat sich ein Ergänzungsbedarf ergeben, insbesondere im Hinblick auf neue Themenfelder wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Satzung noch keine Rolle spielten.
Mit der Neufassung der Gestaltungssatzung soll eine Reduzierung des Satzungsgebietes erfolgen. Der Geltungsbereich der Neufassung umfasst den historischen Altstadtkern sowie die Bebauung entlang der Ortsdurchfahrt B158 bis zum Kreuzungsbereich Freienwalder Straße / Poststraße. Darüber hinaus ist die Bebauung entlang der Mühlenstraße, der Köpenicker Straße und des „Sträßchen“ Bestandteil des Geltungsbereiches.
Franziska Brandt
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