Bebauungsplan Nr. 49 "Wohngebiet Herzfelder Straße"

Rüdersdorf bei Berlin

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Rüdersdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat in der Sitzung vom 30.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Wohngebiet Herzfelder Straße“ entlang der Herzfelder Straße und Hemmoor-Ring im Ortsteil Rüdersdorf beschlossen. Das geplante Vorhaben beabsichtigt die Neuausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets auf den Flurstücken 29/7, 29/9, 29/10, 29/11, 30/11 und 182 der Flur 8 Gemarkung Rüdersdorf. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das Plangebiet dient der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Es liegt zwar im Randbereich des Ortsteils, ist jedoch funktional, städtebaulich und verkehrlich mit dem südlich gelegenen Siedlungskörper verbunden. Die angrenzende Bebauung im Norden und Süden ist durchgehend als Wohngebiet ausgebildet, sodass eine maßvolle Nachverdichtung im direkten Anschluss an die vorhandene Bebauungsstruktur erfolgt.

Die geplante Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO unterstützt die städtebauliche Zielsetzung einer flächensparenden Innenentwicklung und einer besseren Nutzung vorhandener Infrastrukturen.

Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Abteilung 1 - Planen und Bauen

15562 Rüdersdorf bei Berlin

planung@ruedersdorf.de

033638 / 85 103 und 85 216

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat in der Sitzung vom 30.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Wohngebiet Herzfelder Straße“ entlang der Herzfelder Straße und Hemmoor-Ring im Ortsteil Rüdersdorf beschlossen. Das geplante Vorhaben beabsichtigt die Neuausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets auf den Flurstücken 29/7, 29/9, 29/10, 29/11, 30/11 und 182 der Flur 8 Gemarkung Rüdersdorf. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das Plangebiet dient der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Es liegt zwar im Randbereich des Ortsteils, ist jedoch funktional, städtebaulich und verkehrlich mit dem südlich gelegenen Siedlungskörper verbunden. Die angrenzende Bebauung im Norden und Süden ist durchgehend als Wohngebiet ausgebildet, sodass eine maßvolle Nachverdichtung im direkten Anschluss an die vorhandene Bebauungsstruktur erfolgt.

Die geplante Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO unterstützt die städtebauliche Zielsetzung einer flächensparenden Innenentwicklung und einer besseren Nutzung vorhandener Infrastrukturen.

Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Abteilung 1 - Planen und Bauen

15562 Rüdersdorf bei Berlin

planung@ruedersdorf.de

033638 / 85 103 und 85 216

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