11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Kyritz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 27 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Kyritz

Der vorgesehene Bebauungsplan „Solarpark Kyritz Süd“ liegt südlich des besiedelten Stadtgebietes von der Stadt Kyritz. Die Projektfläche selbst befindet sich ca. 1.500 m südlich der Westfahlenallee zwischen dem Kreuzgraben im Westen und dem Leddiner Weg im Osten. Diese Fläche wird bisher landwirtschaftlich genutzt.

Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Kyritz Süd“ umfasst eine Fläche von ca. 29,85. Er umfasst die Flurstücke 7, 8, 9 (tlw.), 18, 19, 20, 21, 51 und 52 in der Flur 20 der Gemarkung Kyritz.

Die Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Stadt Kyritz
Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung
Jens Eggert
Marktplatz 1
16866 Kyritz
Fon:   033971-85-268
Mail:  bauamt@kyritz.de

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