11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 27 Tage –durchführende Organisation
Stadt KyritzDer vorgesehene Bebauungsplan „Solarpark Kyritz Süd“ liegt südlich des besiedelten Stadtgebietes von der Stadt Kyritz. Die Projektfläche selbst befindet sich ca. 1.500 m südlich der Westfahlenallee zwischen dem Kreuzgraben im Westen und dem Leddiner Weg im Osten. Diese Fläche wird bisher landwirtschaftlich genutzt.
Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Kyritz Süd“ umfasst eine Fläche von ca. 29,85. Er umfasst die Flurstücke 7, 8, 9 (tlw.), 18, 19, 20, 21, 51 und 52 in der Flur 20 der Gemarkung Kyritz.
Die Änderung des teilräumlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Stadt Kyritz
Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung
Jens Eggert
Marktplatz 1
16866 Kyritz
Fon: 033971-85-268
Mail: bauamt@kyritz.de