Wohnbebauung Röderstraße in Saathain

Röderland

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 78 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Röderland

Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland in heutiger Sitzung vom 11.12.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan vom 14.09.2022 entsprechend der aktuellen Rechtslage angepasst. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 8 BauGB mit Umweltprüfung gemäß § 2a BauGB erneut aufgestellt.

Da sich die Grundzüge der Planung nicht ändern, wird von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden abgesehen. Diese wurden zuletzt in der Zeit vom 16.02.2023 bis 08.03.2023 zum Planentwurf beteiligt.

Im vorliegenden Entwurf, Fassung November 2024, wurden lediglich die Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes, welche für die Bodenbeeinträchtigung und Versiegelung erforderlich werden, ergänzt.

Dieser Entwurf, einschließlich Begründung mit Umweltbericht, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

Candy Ach - Gemeinde Röderland

Julia Horbert - ISP Ingenieurbüro Stadtplanung Diecke

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