Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Sportplatz Birkenallee“

Storkow (Mark)

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 28 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Storkow (Mark) Hauptamt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 12. Februar 2026 die Abwägung der Stellung¬nahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, beschlossen (Beschluss-Nr. BV/170/2025). Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen ergaben sich Änderungen des Entwurfes zum Bebauungsplan „Sportplatz Birkenallee“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 12. Februar 2025 den Entwurf samt Begründung mit Umweltbericht (Fassung vom 12/2025) und schalltechnischer Untersuchung (Fassung vom 05/2025) zum Bebauungsplan „Sportplatz Birkenallee“ gebilligt und diesen zur Beteili¬gung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet / Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. BV/170/2025).

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Sportplatz Birkenallee“ der Stadt Storkow (Mark) ist die Absicht des ortsansässigen Sportvereins und zugleich der Gemeinde ein bestehendes Sportplatzareal planungsrechtlich zu sichern und dessen bedarfsgerechte Entwicklung aufgrund veränderter Nutzungsansprüche zu ermöglichen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Storkow (Mark) mit Bekanntmachung vom 24. Juli 1997 stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplans bereits eine Fläche für den Gemeinbedarf und eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dar. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens angestrebte Sicherung des bestehenden Sportplatzes sowie die planungsrechtliche Legitimation für dessen Erweiterung entspricht somit den Planungszielen der Stadt. Mit der geplanten Sicherung der Sportflächen sowie der Legitimierung zur Errichtung eines Sportfunktionsgebäudes und eines Jugendclubs wird der Sportplatz unter Ausnutzung und Ergänzung bereits vorhandener Infrastrukturanlagen in das Siedlungsgefüge der Ortslage integriert.

Während der Auslegungsfrist zum Entwurf wird jeder Person Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen schriftlich:

per Post: Stadt Storkow (Mark)

Bauamt

Rudolf-Breitscheid-Straße 74

15859 Storkow (Mark) per E-Mail: bauamt@storkow.de

per FAX: 033678 68-444

oder während der Dienststunden zur Niederschrift abzugeben. Zusätzlich besteht nach Terminvereinbarung die Möglichkeit zur Erörterung der Planung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Sportplatz Birkenallee“ nicht von Bedeutung ist.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 12. Februar 2026 die Abwägung der Stellung¬nahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, beschlossen (Beschluss-Nr. BV/170/2025). Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen ergaben sich Änderungen des Entwurfes zum Bebauungsplan „Sportplatz Birkenallee“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 12. Februar 2025 den Entwurf samt Begründung mit Umweltbericht (Fassung vom 12/2025) und schalltechnischer Untersuchung (Fassung vom 05/2025) zum Bebauungsplan „Sportplatz Birkenallee“ gebilligt und diesen zur Beteili¬gung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet / Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. BV/170/2025).

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Sportplatz Birkenallee“ der Stadt Storkow (Mark) ist die Absicht des ortsansässigen Sportvereins und zugleich der Gemeinde ein bestehendes Sportplatzareal planungsrechtlich zu sichern und dessen bedarfsgerechte Entwicklung aufgrund veränderter Nutzungsansprüche zu ermöglichen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Storkow (Mark) mit Bekanntmachung vom 24. Juli 1997 stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplans bereits eine Fläche für den Gemeinbedarf und eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dar. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens angestrebte Sicherung des bestehenden Sportplatzes sowie die planungsrechtliche Legitimation für dessen Erweiterung entspricht somit den Planungszielen der Stadt. Mit der geplanten Sicherung der Sportflächen sowie der Legitimierung zur Errichtung eines Sportfunktionsgebäudes und eines Jugendclubs wird der Sportplatz unter Ausnutzung und Ergänzung bereits vorhandener Infrastrukturanlagen in das Siedlungsgefüge der Ortslage integriert.

Während der Auslegungsfrist zum Entwurf wird jeder Person Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen schriftlich:

per Post: Stadt Storkow (Mark)

Bauamt

Rudolf-Breitscheid-Straße 74

15859 Storkow (Mark) per E-Mail: bauamt@storkow.de

per FAX: 033678 68-444

oder während der Dienststunden zur Niederschrift abzugeben. Zusätzlich besteht nach Terminvereinbarung die Möglichkeit zur Erörterung der Planung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Sportplatz Birkenallee“ nicht von Bedeutung ist.

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