Bebauungsplan "Wohnbebauung am Poetensteig" der Gemeinde Gramzow
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 27 Tage –durchführende Organisation
Amt GramzowDie Gemeindevertreter der Gemeinde Gramzow beschlossen in ihrer Sitzung am 19.05.2025 (Vorlage-Nr. 0020/25) die erneute Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung am Poetensteig“. Die Gemeinde Gramzow plant die Entwicklung von Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 0,9 ha.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
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