Bekanntmachung im Amtsblatt
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz X BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link:
Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12 / 2026
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Ziel der Planung des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung der Universität Potsdam auf dem Brauhausberg zu schaffen. Die Flächen auf der Bergkuppe sollen als Sondergebiet für universitäre Nutzungen festgesetzt werden. Vorgesehen sind insbesondere Nutzungen für Lehre (u. a. Seminarräume und Hörsäle), Forschung (z. B. Labore) sowie Verwaltung. Ergänzend sollen weitere universitäre Bedarfe wie Versorgung, Konferenznutzungen sowie studentisches Wohnen ermöglicht werden. Des Weiteren sollen öffentliche Straßenverkehrsflächen sowie öffentliche Grünflächen gesichert werden. Dabei soll das bestehende, denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Kriegsschule einbezogen werden, das zuletzt bis 2013 vom Landtag Brandenburg genutzt wurde. Bei der Entwicklung der Planinhalte sind die denkmalschutzpflegerischen Aspekte zu beachten und in den Abwägungsprozess einzubeziehen.
Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung „Universitätscampus Brauhausberg" (Nr. 38/25) ist es, den Bereich als Sonderbaufläche mit entsprechender Zweckbestimmung darzustellen. Das Plangebiet ist aktuell als Gemischte Baufläche der Dichtestufe 2 (GFZ 0,5-0,8) dargestellt. Es ist vorgesehen, im Plangebiet zukünftig eine Sonderbaufläche mit dem Zweck Hochschule und Forschung (4,97 ha) sowie den westlichen Teil des Geltungsbereiches aufgrund der Darstellungssystematik in die südlich angrenzende Fläche zu integrieren und als Wohnbaufläche der Dichtestufe 2 (GFZ 0,5-0,8) (0,96ha) darzustellen. Die geplanten Änderungen entsprechen den grundsätzlichen Entwicklungszielen des FNP. Die Inhalte des beschlossenen FNP bleiben konsistent und bilden ein tragfähiges Grundgerüst für die künftige städtebauliche Entwicklung Potsdams. Die Zuordnung der Nutzungen wurde unter umweltschonenden Gesichtspunkten vorgenommen.
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereiche Stadtraum Süd-West und Gesamtstädtische Planung
Bebauungsplanentwurf
Herr Wackernagel
Tel.: 0331-2893221
E-Mail: stadtraum-sued-west@rathaus.potsdam.de
FNP Änderung
Frau Franke
Tel.: 0331-2892506
E-Mail: gesamtstaedtische-planung@rathaus.potsdam.de
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:
Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Süd-West
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, mittlerer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz X BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link:
Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12 / 2026
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter diesem Link.