Bebauungsplan Nr. 29 „Windpark Lübbinchen“
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 37 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde SchenkendöbernDie Gemeindevertreterversammlung Schenkendöbern hat mit Beschluss am 29. September 2026 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Windpark Schenkendöbern“ in der Fassung vom September 2026 sowie die zugehörige Begründung gebilligt.
Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Bauamt Gemeinde Schenkendöbern
Frau Tettschlag
Tel.: 03561-5562-16
E-Mail: bauamt@schenkendoebern.de
Herr Stahlberg
Tel.: 03561-5562-31
E-Mail: stahlberg@schenkendoebern.de
Planungsbüro Wolff
Herr Carsten Wolff
Tel.: 0355-700258
E-Mail: buero@planungsbuero-wolff.de
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO
Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.
Amtliche Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Guben und der Gemeinde Schenkendöbern
Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des zweites Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 29 "Windpark Lübbinchen - Gewmeinde Schenkendöbern
Bekanntgabe im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Guben und der Gemeinde Schenkendöbern, Jahrgang 36, Nummer 15, Seiten 15-17 vom 06.11.2026