Flächennutzungsplan der Gemeinde Nuthe-Urstromtal / Änderung und Neuaufstellung des Gesamtplanes

Ruhlsdorf

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 39 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Nuthe-Urstromtal

Am 28.06.2022 hat die Gemeindevertretersitzung den Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan (Beschluss-Nr.: 2022/037) gefasst.

Die Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans wurde bereits durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 06.11.2023 bis 15.12.2023 beteiligt. Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 06.11.2023 versandt. Die Beteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplans wurde ebenfalls durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 03.06.2024 bis 05.07.2024 beteiligt. Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 03.06.2024 versandt.

Nach der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch sind Änderungen am Entwurf erforderlich gewesen. Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplans ist daher gemäß § 4a Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch erneut auszulegen. Die Gemeindevertretung hat den 2. Entwurf in der Sitzung am 25.02.2025 gebilligt.

Wesentliche Änderungen sind:  

•              Änderung des Untertitels

•              Übernahme des aktuellen Stands zum Regionalplan/Teilplänen

•              Beikarte zum Naturschutz

•              Überarbeitung von Darstellungen zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

•              Kleinräume Änderungen in den Ortslagen gemäß Hinweisen bzw. in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung

•              Kleinräumige Änderungen in den Walddarstellungen gemäß den Hinweisen der Forst

•              Textliche Ergänzungen/ Änderungen in Begründung und Umweltbericht

•              Aktualisierung der Rechtsgrundlagen

Geltungsbereich des Plangebietes

Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Gemarkung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal mit 23 Ortsteilen. Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal hat eine Gesamtfläche von etwa 340 km². Damit ist Nuthe-Urstromtal die flächengrößte Gemeinde ohne Stadtrecht in Deutschland.

Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanung

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nuthe-Urstromtal wurde 1998 beschlossen und nur in einzelnen Ortsteilen zur jeweiligen Bauleitplanung (B-Pläne) geändert. Viele Darstellungen im Bereich der Ortsentwicklung entsprechen nicht mehr den Zielen der Landesplanung und können im Baugenehmigungsverfahren auch nicht als Entscheidungsgrundlage genommen werden. Das Kreisentwicklungsamt des Landkreises Teltow-Fläming und auch die Gemeinsame Landesplanung weisen die Gemeinde Nuthe-Urstromtal bereits seit mehreren Jahren auf die veralteten Darstellungen im FNP hin und empfehlen eine Überarbeitung und Änderung des Gesamtplanes. Die Gemeindevertretung hat in der Gemeindevertretersitzung am 28.02.2022 den Beschluss zur Änderung des Gesamt-Flächennutzungsplanes gefasst. Ziel der Änderung des FNP ist die Anpassung der Ortsentwicklung an die Ziele der Landesplanung und die Überarbeitung der Gewerbe- und Industriestandorte und Flächen für Erneuerbare Energien im Gemeindegebiet.

Gemeinde Nuthe-Urstromtal, Frau Dagmar Schmidt

Bruckbauer & Hennen GmbH, Frau Anja Bruckbauer

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