Änderungsbebauungsplan Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“ 2

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 57 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Leegebruch

Planungsmaßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leegebruch hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 gemäß §2 Abs. 1 BauGB mit Beschlussvorlage 25-05 beschlossen, den Änderungsbebauungsplan Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“ aufzustellen.

Die Aufstellung des Änderungsbebauungsplans erfolgt als Planungsmaßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Umweltprüfung mit Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplanes gemäß §13a (2)2. BauGB.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leegebruch hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 zugleich mit Beschlussvorlage 25-06 den Entwurf des Änderungsbebauungsplans Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“ einschließlich der Begründung in der Fassung Mai 2025 gebilligt und beschlossen, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet des Änderungsbebauungsplanes liegt im zentralen Bereich in der Gemeinde Leegebruch westlich der Birkenallee.

Es umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“ sowie den nördlich angrenzenden Wirtschaftsweg. Es hat eine Größe von ca. 0,69 ha.

Im Plangebiet liegen die Flurstücke 752, 753 und 754/26 sowie 754/24 (teilweise) Flur 005, Gemarkung Leegebruch gemäß Darstellung des Lageplanes unter Punkt 2. der Anlage zu diesem Beschluss. Punkt 2 der Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Es wird wie folgt begrenzt:

- im Osten durch die Birkenallee,

- im Süden durch die Straße Am Wasserwerk.

- im Westen durch einen öffentlich genutzten Weg, der an die rückwärtigen Gartenbereiche von Grundstücken am Kornweg westlich des Plangebietes angrenzt,

- im Norden durch die südliche Grenze des Grundstücks Birkenallee 5.

Planungsziel des aufzustellenden Änderungsbebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Feuerwache für die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Leegebruch. Zugleich sollen hier auch Räume für eine Jugendfreizeitstätte (Jugendclub) ermöglicht werden.

N.Kabuß

Gemeinde Leegebruch

Amtsleiter

Gestaltung der Umwelt, Sicherheit und Ordnung

Birkenallee 1

16767 Leegebruch

Tel. 03304/249611

Fax. 03304/249696

n.kabuss@leegebruch.de

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