Bebauungsplan Nr. 23 "Am Müllerhag" Stadt Luckau, erneute, verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum 3. Entwurf
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt LuckauDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in ihrer Sitzung am 24.06.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Am Müllerhag“ gefasst (Vorlage-Nr.Stvv/21/035). Auf Grund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 in einem anderen Verfahren wurde die Unvereinbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB mit Europarecht festgestellt. Diese Entscheidung betraf auch diesen Bebauungsplan, sodass entschieden wurde, in das Regelverfahren zu wechseln. Dafür war die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. Im Ergebnis dessen und in Auswertung der Ergebnisse aus der 2. Beteiligung ergeben sich für den 3. Entwurf folgende Änderungen:
1. Die Löschwasserversorgung soll durch die Errichtung eines Brunnens im Plangebiet gesichert werden. Sollte diese Lösung technisch nicht realisierbar sein, ist alternativ der Einbau einer Zisterne vorgesehen.
2. Das Anpflanzen von Bäumen wurde als textliche Festsetzung Nr. 2 als Kompensationsmaßnahme aus dem Umweltbericht aufgenommen.
3. Durch die Erweiterung der Verkehrsfläche waren Vermessungsarbeiten erforderlich mit der Folge, dass einige Flurstücke fortgeführt wurden; die Unterlagen sind entsprechend angepasst bzw. ergänzt worden.
4. Der Ausschluss von Schottergärten wurde als textliche Festsetzung Nr. 8 aufgenommen.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (s.o., Pkt. 1-4) und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden können.
Stadt Luckau
Frau Gusovius
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