Erneutes Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB PV-Park Ponitz

Plattenburg

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 23 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Plattenburg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plattenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.06.2026 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Ponitz“ (Stand April 2026) beschlossen, den geänderten Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes mitsamt Anlagen gebilligt und bestimmt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durch die öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats erneut durchzuführen. Parallel hierzu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hat sich herausgestellt, dass sich der südliche Teil vom Plangebiet innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Brandenburgische Elbtalaue sowie des SPA-Gebietes Unteres Elbtal befindet. Aus diesem Grund wurde der Geltungsbereich analog zur Grenze vom SPA-Gebiet so angepasst, dass die genannten Schutzgebiete künftig nicht mehr innerhalb des Plangebietes liegen.

Da durch die Änderung des Geltungsbereiches die Grundzüge der Planung berührt werden, wird nun gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eine erneute Beteiligung mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt.

Durch den angepassten Geltungsbereich umfasst der Bebauungsplan „Solarpark Ponitz“ eine Fläche von ca. 45,3 ha, befindet sich etwa 700 m südwestlich des Gemeindeteils Ponitz und ca. 850 m südlich von der B5. Durch das Plangebiet verläuft der Postweg, der die Ortslagen Ponitz und Uenze verbindet.

Der Geltungsbereich erstreckt sich über Flurstücke 29/1, 31, 33/1 (teilw.), 27, 28 und das Wegeflurstück 35 (teilw.) in der Flur 2 sowie die Flurstücke 3/1 und das Wegeflurstück 33 (teilw.) in der Flur 4 der Gemarkung Ponitz. Das Plangebiet ist in dem untenstehenden Lageplan dargestellt.

Gordon Sohns

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plattenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.06.2026 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Ponitz“ (Stand April 2026) beschlossen, den geänderten Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes mitsamt Anlagen gebilligt und bestimmt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durch die öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats erneut durchzuführen. Parallel hierzu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hat sich herausgestellt, dass sich der südliche Teil vom Plangebiet innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Brandenburgische Elbtalaue sowie des SPA-Gebietes Unteres Elbtal befindet. Aus diesem Grund wurde der Geltungsbereich analog zur Grenze vom SPA-Gebiet so angepasst, dass die genannten Schutzgebiete künftig nicht mehr innerhalb des Plangebietes liegen.

Da durch die Änderung des Geltungsbereiches die Grundzüge der Planung berührt werden, wird nun gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eine erneute Beteiligung mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt.

Durch den angepassten Geltungsbereich umfasst der Bebauungsplan „Solarpark Ponitz“ eine Fläche von ca. 45,3 ha, befindet sich etwa 700 m südwestlich des Gemeindeteils Ponitz und ca. 850 m südlich von der B5. Durch das Plangebiet verläuft der Postweg, der die Ortslagen Ponitz und Uenze verbindet.

Der Geltungsbereich erstreckt sich über Flurstücke 29/1, 31, 33/1 (teilw.), 27, 28 und das Wegeflurstück 35 (teilw.) in der Flur 2 sowie die Flurstücke 3/1 und das Wegeflurstück 33 (teilw.) in der Flur 4 der Gemarkung Ponitz. Das Plangebiet ist in dem untenstehenden Lageplan dargestellt.

Gordon Sohns

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