Entwurf 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rhinow - Änderungsbereich "Siedlerfeld - Bereich Nord-West; formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Rhinow

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 7 Tage  

durchführende Organisation

Amt Rhinow

Die Stadtverordnetenversammlung Rhinow hat am 23.06.2022 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss-Nr. 0095/22 die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Siedlerfeld - Bereich Nord-West“ in der Stadt Rhinow beschlossen.

Ziel des o.g. Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht im Gewerbegebiet „Siedlerfeld - Bereich Nord-West“ angrenzend an nutzbare Erschließungsanlagen. Dazu bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich im regulären Verfahren.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Rhinow ist das Plangebiet, indem das Vorhaben entwickelt werden soll, im Südosten als Gewerbliche Baufläche und im Nordwesten als Grünfläche dargestellt. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist der Flächennutzungsplan teilräumlich anzupassen. Der Flächennutzungsplan wird parallel zu Bebauungsplan im Bereich der Grünfläche geändert.

Die frühzeitige öffentliche Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.08.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.07.2023 zur Stellungnahme aufgefordert.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rhinow - Änderungsbereich "Siedlerfeld - Bereich Nord-West" mit der Begründung sowie dem Umweltbericht und der Artenschutzrechtlichen Prüfung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rhinow, Stand August 2024, liegt nunmehr vor und wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2024 gebilligt. Ebenso wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Beschluss-Nr. 17/24 gefasst.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 5,2 ha befindet sich im Südwesten der Stadt Rhinow innerhalb des Siedlungsgebietes nördlich der Werner-Seelenbinder-Straße (K6331).

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rhinow - Änderungsbereich „Siedlerfeld - Bereich Nord-West“ begrenzt sich auf ca. 3,7 ha.

Amt Rhinow

Bauamt

Herr Rochus

Telefon: 033875 - 36626

Mail: bauverwaltung@rhinow.de

Bekanntmachung

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Umweltbezogene Stellungnahmen

wesentliche Stellungnahmen:

Landkreis Havelland – Schreiben vom 13.09.2024       
– Untere Naturschutzbehörde (Anregungen zum Artenschutz und zu Natura 2000 Gebiete / Naturschutzgebiet)

Landesamt für Umwelt – Abteilung Wasserwirtschaft – Schreiben vom 26.09.2024  
(zum Hochwasserschutz)

Wasser- und Abwasserverband Rathenow – Schreiben vom 18.08.2024      
(zur Trinkwasserversorgung - und Abwasserentsorgung)

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