Entwurf Bebauungsplan Nr. 9 „Teupitzer Straße 82“, 1. Änderung, Gemeinde Schwerin, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Schwerin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 23 Tage  

durchführende Organisation

Amt Schenkenländchen

Der rechtskräftige B-Plan erlaubt das Bauen in der so genannten „zweiten Reihe“. Diese Bebauung könnte wegen den getroffenen Festsetzungen relativ intensiv und damit ortsprägend Innerhalb Siedlungsgebietes ausfallen. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung hat sich deshalb die Gemeindevertretung entschieden, den hinteren Teil des Geltungsbereiches, der noch nicht bebaut ist zukünftig nicht weiter zu bebauen. Städtebauliche Spannungen sollen damit vermieden werden. Es wurde dafür eine Veränderungssperre für Teile des Geltungsbereiches beschlossen.

Weiterhin sollen die Baugrenzen an die erforderlichen Grenzabstände zu den Grundstücksgrenzen angepasst werden. Zur Dokumentation des gemeindlichen Planungswillens wurde die 1. Änderung des B-Planes beschlossen.

Das Verfahren wird aufgrund der Lage des Geltungsbereiches und der beabsichtigten Planänderungen als so genanntes vereinfachtes Verfahren gemäß der Regelungen § 13a BauGB durchgeführt.

Damit erfolgt im einstufigen Verfahren keine Umweltprüfung und es entfällt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.

Amt Schenkenländchen

Herr Dennis Noch

Markt 9

15755 Teupitz

Tel.: 033766/ 689 29

Mail: dennis.noch@amt-schenkenlaendchen.de

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