Entwurf Bebauungsplan Nr. 9 „Teupitzer Straße 82“, 1. Änderung, Gemeinde Schwerin, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 23 Tage –durchführende Organisation
Amt SchenkenländchenDer rechtskräftige B-Plan erlaubt das Bauen in der so genannten „zweiten Reihe“. Diese Bebauung könnte wegen den getroffenen Festsetzungen relativ intensiv und damit ortsprägend Innerhalb Siedlungsgebietes ausfallen. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung hat sich deshalb die Gemeindevertretung entschieden, den hinteren Teil des Geltungsbereiches, der noch nicht bebaut ist zukünftig nicht weiter zu bebauen. Städtebauliche Spannungen sollen damit vermieden werden. Es wurde dafür eine Veränderungssperre für Teile des Geltungsbereiches beschlossen.
Weiterhin sollen die Baugrenzen an die erforderlichen Grenzabstände zu den Grundstücksgrenzen angepasst werden. Zur Dokumentation des gemeindlichen Planungswillens wurde die 1. Änderung des B-Planes beschlossen.
Das Verfahren wird aufgrund der Lage des Geltungsbereiches und der beabsichtigten Planänderungen als so genanntes vereinfachtes Verfahren gemäß der Regelungen § 13a BauGB durchgeführt.
Damit erfolgt im einstufigen Verfahren keine Umweltprüfung und es entfällt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.
Amt Schenkenländchen
Herr Dennis Noch
Markt 9
15755 Teupitz
Tel.: 033766/ 689 29
Mail: dennis.noch@amt-schenkenlaendchen.de