Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes 202 "Industriebgebiet Liepnitzenberg" (Erweiterung des GI 12) im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 97 Tage –durchführende Organisation
Stadt Königs WusterhausenÖffentliche Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf der 5. Änderung des Bebauungs-planes 202 „Industriegebiet Liepnitzenberg“ (Erweiterung des GI 12) im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen
Mit Beschluss Nr. 61-25-068 vom 12.05.2025 billigte die Stadtverordnetenversammlung den vorliegenden Entwurf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen (Teil B), der Begründung, dem Umweltbericht inkl. Artenschutzfachbei-trag und dem Entwässerungsgutachten und bestimmte ihn zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 3,19 ha. Davon sind bereits 1,18 ha private Erschließungsfläche aus dem Bestand der 4. Änderung des Be-bauungsplan Nr. 202 – „Industriegebiet Liepnitzenberg“. Das neue Industriebaugebiet GI 12 soll aus der bestehenden Industriegebietsfläche des Flurstück 147 und dem Flurstück 201 aus dem Geltungsbereich des „Bebauungsplan 02/12 Photovoltaik-Anlage“ zu einer Baufläche vereinigt werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ist vom Bebauungsplan 202 „Industriegebiet Liepnitzenberg“ allseitig umschlossen. Die direkte Erschließung erfolgt über die Robert-Guthmann Straße.
Ziel der Planung:
Die DEUTAG Zweigniederlassung der Basalt-Actien-Gesellschaft betreibt am Standort Niederlehme eine Asphaltmischanlage nebst Nebeneinrichtungen. Das Unternehmen plant gegenwärtig eine Erweiterung des Betriebsstandortes um eine zusätzliche Lagerfläche. Diese soll auf einem Teil des Flurstücks 201 umgesetzt werden. Dadurch soll die in der letzten Zeit stetig erhöhte Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens durch die Aufraggeber sichergestellt werden. Das Areal wurde vorübergehend als Baustelleneinrichtung genutzt. Der Projektträger strebt eine Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Nutzung als Lagerfläche für Ausbauasphalt an. Insbesondere sollen die am Standort hergestellten Asphaltprodukte für zahlreiche Bauprojekte mit Bedeutung für die Stadt Königs Wusterhausen zum Einsatz kommen.
Die grundlegenden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung werden aus dem bereits rechtswirksamen Bebauungsplan „4. Änderung des Bebauungsplan 202 - Industriegebiet Liepnitzenberg“ übernommen. Zulässig sind wie bisher Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe und Tankstellen. Ausdrücklich nicht zugelassen sind Einzelhandels- sowie andere Handelsbetriebe, die auch an Endverbraucher verkaufen. Die Zulässigkeit von Wohnungen einschließlich Betriebswohnungen und von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie für Kleintierhaltung bleibt ebenfalls ausgeschlossen.
Umweltrelevante Informationen:
Immissionen/Emissionen:
Die im Plangebiet vorhandenen bzw. geplanten Anlagen sind potenziell in der Lage schädliche Umwelteinwirkungen (Staub-, Geräusch- und Geruchsimmissionen) i.S. des § 3 Abs. 1 BImSchG zu emittieren. Im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung ist der abschließende Nachweis zu führen, dass durch den Betrieb und die Errichtung der Lagerfläche für Ausbauasphalt die Immissionsrichtwerte an den nächsten maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden.
Schutzgebiete:
Das Planvorhaben liegt in keinem festgelegten Schutzgebiet. An der Ostgrenze des Plangebiets schließt das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiete“ an. Die Grenze des Trinkwasserschutzgebietes (Zone III B) verläuft nördlich, außerhalb des Plangebiets. Weder innerhalb des Plangebietes noch in dessen unmittelbarer Umgebung be-finden sich gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope
Wald:
Die Gehölzfläche am Westrand bzw. an der Böschung des Flurstück 201 ist gemäß des rechtkräftigen B-Plan BP "Industriegebiet Liepnitzenberg“ von 1995 als „zu gestaltende Grünfläche“ festgesetzt. Die Festsetzung von Waldflächen und Aufforstungen erfolgte an anderer Stelle des Industriegebiets. Die Flächen werden zwar als Baugebiet überplant, aber zusätzlich mit der Maßnahme M1 „Erhalt von Gehölzen“ belegt. An den Böschungen und sonstigen Rändern des Industriegebietes sollen standortgerechte Saum- bzw. Gebüschstrukturen entwickelt werden, die einen Übergang in die umgebende Landschaft und die Erfüllung der Waldfunktion (Staub- Lärm, Sichtschutz) gewährleisten. Die Funktion wird von der Grünfläche weithin erfüllt. Durch den Erhalt der Gehölze in der Grünfläche wird der Erhalt der an-grenzenden Waldflächen gesichert.
Flora:
Seltene geschützte Pflanzen wurden bei der flächigen Biotopkartierung des Untersuchungs-raumes nicht festgestellt und ein Vorkommen kann somit sicher ausgeschlossen werden.
Schutzgut Boden:
Die geplante Neuversiegelung beträgt 4.920 m². Diese Versiegelung stellt einen erheblichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar, welcher durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden muss.
Schutzgut Kultur und Sachgüter:
Es sind keine Bau- und Bodendenkmale im Geltungsbereich bekannt.
Vögel:
Die Nistplätze der heimischen Vogelarten können potenziell nur auf dem Boden oder den Randbereichen zu finden sein. Da auf der Lagerfläche keinerlei Bewuchs feststellbar ist, kann das Vorkommen von Brutvögeln auf dem geplanten Lagerplatz für Ausbauasphalt ausgeschlossen werden. Während der Begehung konnten auf der Fläche auch keine Brutvögel er-fasst werden. Zusammengefasst kann ein aktuelles Vorkommen von Niststätten auf Grund der intensiven betrieblichen Nutzung in dem Änderungsbereich mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Zauneidechsen:
Da es auf der zu untersuchenden Fläche und im näheren Umfeld keine strukturreichen Übergänge gibt, besteht auf der Fläche für Zauneidechsen keine Möglichkeit, sich vor Fressfein-den zu verstecken, sodass ein Vorkommen von Zauneidechsen ausgeschlossen werden kann. Während der Begehung konnten auch keine Individuen auf der zu untersuchenden Fläche und im unmittelbaren Umfeld erfasst werden. Ein Vorkommen von Zauneidechsen kann auf der zu untersuchenden Erweiterungsfläche mit Sicherheit aktuell ausgeschlossen werden. Bei Baumaßnahme ist allerdings eine Einwanderung aus Westen, Süden oder Osten möglich. Lediglich in der Bauphase ist ein Eindringen von Zauneidechsen in das Baufeld möglich. Für die Fauna ergaben sich bei der Untersuchung keine Hinweise, dass mit der 5. Änderung des B-Planes ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG entsteht.
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes 202 „Industriegebiet Liepnitzenberg“ (Erweiterung des GI 12) im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen (Teil B), der Begründung, dem Umweltbericht inkl. Artenschutzfachbeitrag und dem Entwässerungsgutachten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 16. Juli 2025 bis einschließlich 22.08.2025
auf der Homepage der Stadt Königs Wusterhausen unter der Rubrik Stadtentwicklung -> ak-tuelle Beteiligungsverfahren, sowie über das zentrale Landesportal unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de/ veröffentlicht.
Darüber hinaus, ist die Einsichtnahme bei der Stadt Königs Wusterhausen (Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften und Grünflächen, Scheederstraße 2, Haus C,15711 Königs Wusterhausen) möglich. Die Entwurfsunterlagen können
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Weiterhin wird die Möglichkeit angeboten, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Telefonnummer 03375 273-191 oder per E-Mail an stadtentwicklung@stadt-kw.de . Die Einsichtnahme erfolgt bei einer Terminvereinbarung im Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften und Grünflächen im Rathaus der Stadt Königs Wusterhausen (Scheederstraße 2, Haus C, 15711 Königs Wusterhausen).
Hinweis:
Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes 202 „Industriegebiet Liepnitzenberg“ (Erweiterung des GI 12) im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen können innerhalb der Beteiligungsfrist wie folgt abgeben werden:
- schriftlich an die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Planen und Liegenschaften, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen,
- zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften und Grünflächen, Scheederstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen,
- in elektronischer Form per E-Mail an stadtentwicklung@stadt-kw.de .
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO) entnommen werden, welches mit ausliegt.
Königs Wusterhausen
- Dienstsiegel -
Michaela Wiezorek
Rebecca Lies
Stadt Königs Wusterhausen
Dezernat III
Stadtentwicklung, Liegenschaften und Grünflächen
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Haus C – Raum 0.13
Scheederstraße 2
Telefon: 03375 273 191
Fax: 03375 273 191
E-Mail: stadtentwicklung@stadt-kw.de