Bebauungsplan Nr. N/38/125-4 "Stadtfeld Bildungscampus Lausitz Science Park"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 39 Tage –durchführende Organisation
Stadt CottbusMit der Entwicklung des Stadtfeldes im Lausitz Science Park (LSP) soll ein modernes, nachhaltiges und umweltgerechtes Quartier in unmittelbarer Nähe zur Cottbuser Innenstadt und des Zentralcampus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU C‑S) entstehen. Das Quartier soll die steigenden Wohnbedarfe, die sich aus der Entwicklung des Lausitz Science Parks sowie der Erweiterung der BTU C-S ergeben, erfüllen. Somit ist das Stadtfeld eines der Kernprojekte des Strukturwandels in der Stadt Cottbus/Chóśebuz.
Am 22.12.2021 fasste die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. N/38/125 „Stadtfeld“ einschließlich der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) über das gesamte Stadtfeld. Im Weiteren wurde für diesen Bereich zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen. Zwischen 2021 und 2024 erarbeitete das Büro „Studio Wessendorf“ den Rahmenplan Stadtfeld, welcher am 29.05.2024 von der Stadtverordnetenversammlung als Zielbild und Grundlage für die weitere Planung und Entwicklung des Gebietes beschlossen wurde. Parallel wurde ein energetisches Quartierskonzept von der DSK erarbeitet.
Auf Grundlage der Idee der thematischen „Schollen“ (Quartiere) aus der Rahmenplanung, zur Steigerung der Rechtssicherheit und zur Gewährleistung einer zügigen und effizienten Bearbeitung soll für jedes der fünf Quartiere ein separates Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, das jeweils mit einem separaten Aufstellungsbeschluss eingeleitet wird.
Der „Bildungscampus“ dient gemäß der Rahmenplanung der Einrichtung von Kindertages- und Schulplätzen, deren Bedarf im Rahmen der Entwicklung des LSPs und insbesondere durch die im Stadtfeld geplanten ca. 1.100 Wohneinheiten entsteht. Entsprechend wird im Bebauungsplan die planungsrechtliche Sicherung eines Gemeinbedarfsstandorts mit Kapazitäten für Schulbebauung einschließlich Gebäuden und Flächen für Sportanlagen sowie eine Kindertagesstätte vorgesehen.
Ein zentrales Element des Rahmenplanes besteht in einem Grünzug, der sich zwischen den einzelnen Quartieren erstreckt und eine Abfolge verschiedener Grünstrukturen, Parks sowie Aufenthaltsräume schafft. Dieser zentrale Park erhöht die Qualität der Wohnquartiere und wird zudem für Retentionsflächen und das Regenwassermanagement genutzt.
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
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