Entwurf des Bebauungsplans 33a „Birkenwerder West“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Birkenwerder

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 29 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Birkenwerder BgA Energieerzeugung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder hat auf ihrer Sitzung am 12.12.2023 die

Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33a „Birkenwerder West“ sowie die

Änderung des Flächennutzungsplans (01/2023) „Birkenwerder West“ im Parallelverfahren beschlossen

(Beschluss-Nr. 2369/2023). In der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.04.2026 wurde mit

Beschluss-Nr. 2750/2026 der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33a „Birkenwerder West““ gebilligt und

die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung sowie das Plangebiet

Das ca. 19,2 ha große Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Birkenwerder. Der

Geltungsbereich entspricht im Wesentlichen dem ehemaligen Bebauungsplan Nr. 33 „Birkenwerder

West“. Zusätzlich wird der Bereich südlich der Havelstraße bis zur Briese einbezogen. Ein Teil des

angrenzenden Geltungsbereichs des Grünordnungsplans „Ortsinneres Briesetal“ - südlicher Teil -

Birkenwerder (GOP) wird mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans bis zur Briese überdeckt. Des

Weiteren wird der Geltungsbereich westlich um ein Teilstück bis zum Altarm (Havel) erweitert.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: im Norden durch den Stichkanal 1, im Osten durch die Straßen

Am Mühlenfeld, Borgsdorfer Weg über die Havelstraße und Stolper Weg, im Süden zwischen

Havelstraße und der Briese und im Westen durch die Grundstücke der Havelstraße 63d, 63e und 63f

bis zum Vereinshaus des Anglervereins „Gründling e.V.“ in der Havelstraße 63c, über die Havelstraße

bis zum Altarm (Havel), das Flurstück 872 der Flur 9 teilweise und die Wiesen am Erlenkamp (Flurstück

756, 757, 758, 457/7 und 465/18 der Flur 9).

Folgende Straßen befinden sich im Plangebiet: Am Mühlenfeld, Erlenkamp teilweise, Havelstraße

teilweise, Weidenweg, Wendenplan, Fischerwall und Reihersteg.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Flur 9 der Gemarkung Birkenwerder vollständig:

329 330 331/1 332 333 334 335 337 338

339 340 341 342 343 344 345 346 348/1

349 350 351 352 353 354 356 357 358

359 360/1 360/2 361 363 364 365 366 367

368 370 372 374 375 376 377 378 379

380/1 381 382 383 384 388 389 390 391

392 393 394 395 396 397 398 399 400

401 402 403 404 405 406 407 408 409

410 412 413 414 415 416 417 418 419

420 421 422 423 424 425 426 429 430

431 432 433 434 438 439 442 443 444

445 446 447 449 450 451 452 453 456/1 457/1 457/2 457/3 458 460 462 463 465/1 465/2

465/3 465/8 465/9 466 467 468 469 470 471

472 473 474 475 476 477 478 479 480

481 482 483 484 485 486 487 488 491

492 493 494 495 496 497 498 500 501

502 503 504 505 506 507 508 509 510

511 512 513 514 515 516 517 518 519

520 521 522 523 524 525 526 527 528

529 530 531 532 533 534 536 537 538

546 547 548 549 550 551 552/1 552/2 553

554 555 556 557 558 560/1 560/2 561 562

563 564 565 566 570 742 743 747 750

751 752 753 759 762 763 768 770 772

777 778 779 782 783 784 786 787 788

789 790 791 792 793 795 796 797 798

799 800 802 803 804 806 807 808 809

810 811 812 832 833 836 871 887 899

900 905 914 915 925 926 932 933 957

958

Die Flurstücke 539, 594, 801 und 872 der Flur 9 der Gemarkung Birkenwerder liegen teilweise im

Geltungsbereich. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte (Abb. 1) dargestellt.

Der Bebauungsplan wird als einfacher Text-Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

Die Aufstellung erfolgt im Normalverfahren mit Umweltbericht.

Ziel der Planung ist es, die bestehende städtebauliche Struktur mit einer lockeren, durchgrünten

Bebauung auf Dauer zu sichern und in Anbetracht der Lage im Trinkwasserschutzgebiet insbesondere

die Versiegelung zu begrenzen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit bestehen, dass sich das Gebiet

innerhalb eines klar definierten Rahmens entwickelt und die Grundstücksnutzung an heutige

Anforderungen angepasst werden kann.

Informationen: Amt Bauen – Stadtplanung

Herr Schliefke

Telefonnummer 03303 290-139

E-Mail: schliefke@birkenwerder.de

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder hat auf ihrer Sitzung am 12.12.2023 die

Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33a „Birkenwerder West“ sowie die

Änderung des Flächennutzungsplans (01/2023) „Birkenwerder West“ im Parallelverfahren beschlossen

(Beschluss-Nr. 2369/2023). In der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.04.2026 wurde mit

Beschluss-Nr. 2750/2026 der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33a „Birkenwerder West““ gebilligt und

die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung sowie das Plangebiet

Das ca. 19,2 ha große Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Birkenwerder. Der

Geltungsbereich entspricht im Wesentlichen dem ehemaligen Bebauungsplan Nr. 33 „Birkenwerder

West“. Zusätzlich wird der Bereich südlich der Havelstraße bis zur Briese einbezogen. Ein Teil des

angrenzenden Geltungsbereichs des Grünordnungsplans „Ortsinneres Briesetal“ - südlicher Teil -

Birkenwerder (GOP) wird mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans bis zur Briese überdeckt. Des

Weiteren wird der Geltungsbereich westlich um ein Teilstück bis zum Altarm (Havel) erweitert.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: im Norden durch den Stichkanal 1, im Osten durch die Straßen

Am Mühlenfeld, Borgsdorfer Weg über die Havelstraße und Stolper Weg, im Süden zwischen

Havelstraße und der Briese und im Westen durch die Grundstücke der Havelstraße 63d, 63e und 63f

bis zum Vereinshaus des Anglervereins „Gründling e.V.“ in der Havelstraße 63c, über die Havelstraße

bis zum Altarm (Havel), das Flurstück 872 der Flur 9 teilweise und die Wiesen am Erlenkamp (Flurstück

756, 757, 758, 457/7 und 465/18 der Flur 9).

Folgende Straßen befinden sich im Plangebiet: Am Mühlenfeld, Erlenkamp teilweise, Havelstraße

teilweise, Weidenweg, Wendenplan, Fischerwall und Reihersteg.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Flur 9 der Gemarkung Birkenwerder vollständig:

329 330 331/1 332 333 334 335 337 338

339 340 341 342 343 344 345 346 348/1

349 350 351 352 353 354 356 357 358

359 360/1 360/2 361 363 364 365 366 367

368 370 372 374 375 376 377 378 379

380/1 381 382 383 384 388 389 390 391

392 393 394 395 396 397 398 399 400

401 402 403 404 405 406 407 408 409

410 412 413 414 415 416 417 418 419

420 421 422 423 424 425 426 429 430

431 432 433 434 438 439 442 443 444

445 446 447 449 450 451 452 453 456/1 457/1 457/2 457/3 458 460 462 463 465/1 465/2

465/3 465/8 465/9 466 467 468 469 470 471

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481 482 483 484 485 486 487 488 491

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520 521 522 523 524 525 526 527 528

529 530 531 532 533 534 536 537 538

546 547 548 549 550 551 552/1 552/2 553

554 555 556 557 558 560/1 560/2 561 562

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751 752 753 759 762 763 768 770 772

777 778 779 782 783 784 786 787 788

789 790 791 792 793 795 796 797 798

799 800 802 803 804 806 807 808 809

810 811 812 832 833 836 871 887 899

900 905 914 915 925 926 932 933 957

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Die Flurstücke 539, 594, 801 und 872 der Flur 9 der Gemarkung Birkenwerder liegen teilweise im

Geltungsbereich. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte (Abb. 1) dargestellt.

Der Bebauungsplan wird als einfacher Text-Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

Die Aufstellung erfolgt im Normalverfahren mit Umweltbericht.

Ziel der Planung ist es, die bestehende städtebauliche Struktur mit einer lockeren, durchgrünten

Bebauung auf Dauer zu sichern und in Anbetracht der Lage im Trinkwasserschutzgebiet insbesondere

die Versiegelung zu begrenzen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit bestehen, dass sich das Gebiet

innerhalb eines klar definierten Rahmens entwickelt und die Grundstücksnutzung an heutige

Anforderungen angepasst werden kann.

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Herr Schliefke

Telefonnummer 03303 290-139

E-Mail: schliefke@birkenwerder.de

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