vorhabenbezogener Bebauungsplan mit 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Falkenhagen (Mark)
Petershagen
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 36 Tage –durchführende Organisation
Amt Seelow-Land Gemeinde FalkenhagenDas etwa 45,6 Hektar große Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Falkenhagen in der Flur 3 auf den Flurstücken 267, 269 und 101 (teilweise). Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Falkenhagen (Mark) stellt den Standort dieser geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage als Landwirtschaftsfläche dar. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Voraussetzungen für die Darstellung von Sonderbauflächen (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geschaffen werden. Dazu muss im Rahmen eines Parallelverfahrens gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Änderung hat das Ziel, die geplante PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 51 Megawatt (MW) planungsrechtlich zu sichern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Falkenhagen (Mark) hat daher in ihrer Sitzung am 16. März 2023 sowohl die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark am Kesselsee“ (Aufstellungsbeschluss Nr. 164 / 12 / 2023) als auch die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
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