Bebauungsplan Nr. 049 Fuchsberge 2-2c der Stadt Jüterbog. Beteiligung zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Stadtverwaltung Jüterbog

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog hat in ihrer Sitzung am 17.09.2025 (Beschluss Nr. 2025/0086) den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“ in der Fassung vom August 2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“ wurde gemäß Beschluss-Nr. 2025/0075 vom 17.09.2025 gefasst.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. I S. 189) m. W. v. 15.08.2025 ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es wird des Weiteren gem. § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird.

Plangebiet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im nördlichen Stadtbereich, vollständig innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 008 „Fuchsberge II“. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 115 und 119 der Flur 40, Gemarkung Jüterbog und wird wie folgt abgegrenzt:

- im Norden:         durch die Straße Fuchsberge, Flurstück 120, 133 und 307 der Flur 40;

- im Osten:            durch die westliche Grenze des Flurstücke 122 und 123 der Flur 40;

- im Süden:           durch die nördliche Grenze der Flurstücke 123, 124, 312, 313 und 322 der Flur 40;

- im Westen:         durch die östliche Grenze des Flurstück 205 und 322 der Flur 40.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 049 "Fuchsberge 2-2c" erfolgt die öffentliche Auslegung gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 049 "Fuchsberge 2-2c", Stand August 2025, wird mit der Planzeichnung und der Begründung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Beachtung der nachfolgenden Angaben auf der Internetseite der Stadt Jüterbog www.jueterbog.de unter >Stadtplanung >Bauleitplanung > aktuelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung öffentlich ausgelegt.

Internet: Die auszulegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auf dem neuen zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://diplan.brandenburg.de und https://blp.brandenburg.de für Sie bereit.

Auslegungszeitraum:       23.10.2025 bis 24.11.2025

Die Unterlagen liegen in dieser Zeit auch während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ort: Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog

Erdgeschoss, Raum 103

Mönchenkirchplatz 1

14913 Jüterbog

Zeiten:  Öffnungszeiten FB Stadtplanung:

Montag                  9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Dienstag               9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

Donnerstag          9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr

Es besteht ergänzend die Möglichkeit, auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine zur Einsichtnahme zu vereinbaren:

Montag                  8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Dienstag               8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

Mittwoch               8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Donnerstag          8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr

Freitag                   8 – 12 Uhr

Während der Auslegungsfrist kann jede Person die Planungsunterlagen einsehen und Stellungnahmen vorbringen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende des Auslegungszeitraumes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Jüterbog abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@jueterbog.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Bruckbauer & Hennen GmbH

Planung - Beratung - Sanierung

Schillerstrasse 45

14913 Jüterbog

Tel.:   Uwe Bruckbauer         03372 444 3660

Email: info@bruckbauer-hennen.de

www.bruckbauer-hennen.de

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog hat in ihrer Sitzung am 17.09.2025 (Beschluss Nr. 2025/0086) den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“ in der Fassung vom August 2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“ wurde gemäß Beschluss-Nr. 2025/0075 vom 17.09.2025 gefasst.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. I S. 189) m. W. v. 15.08.2025 ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es wird des Weiteren gem. § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird.

Plangebiet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im nördlichen Stadtbereich, vollständig innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 008 „Fuchsberge II“. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 115 und 119 der Flur 40, Gemarkung Jüterbog und wird wie folgt abgegrenzt:

- im Norden:         durch die Straße Fuchsberge, Flurstück 120, 133 und 307 der Flur 40;

- im Osten:            durch die westliche Grenze des Flurstücke 122 und 123 der Flur 40;

- im Süden:           durch die nördliche Grenze der Flurstücke 123, 124, 312, 313 und 322 der Flur 40;

- im Westen:         durch die östliche Grenze des Flurstück 205 und 322 der Flur 40.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 049 "Fuchsberge 2-2c" erfolgt die öffentliche Auslegung gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 049 "Fuchsberge 2-2c", Stand August 2025, wird mit der Planzeichnung und der Begründung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Beachtung der nachfolgenden Angaben auf der Internetseite der Stadt Jüterbog www.jueterbog.de unter >Stadtplanung >Bauleitplanung > aktuelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung öffentlich ausgelegt.

Internet: Die auszulegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auf dem neuen zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://diplan.brandenburg.de und https://blp.brandenburg.de für Sie bereit.

Auslegungszeitraum:       23.10.2025 bis 24.11.2025

Die Unterlagen liegen in dieser Zeit auch während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ort: Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog

Erdgeschoss, Raum 103

Mönchenkirchplatz 1

14913 Jüterbog

Zeiten:  Öffnungszeiten FB Stadtplanung:

Montag                  9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Dienstag               9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

Donnerstag          9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr

Es besteht ergänzend die Möglichkeit, auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine zur Einsichtnahme zu vereinbaren:

Montag                  8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Dienstag               8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

Mittwoch               8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Donnerstag          8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr

Freitag                   8 – 12 Uhr

Während der Auslegungsfrist kann jede Person die Planungsunterlagen einsehen und Stellungnahmen vorbringen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende des Auslegungszeitraumes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Jüterbog abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@jueterbog.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Bruckbauer & Hennen GmbH

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Schillerstrasse 45

14913 Jüterbog

Tel.:   Uwe Bruckbauer         03372 444 3660

Email: info@bruckbauer-hennen.de

www.bruckbauer-hennen.de

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