Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord" der Stadt Bad Liebenwerda, OT Neuburxdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bad Liebenwerda

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 41 Tage  

durchführende Organisation

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Das Verfahren zur Aufstellung des BPL wird im Regelverfahren gemäß §§ 2-10 BauGB mit Begründung, Umweltbericht, zweistufiger Öffentlichkeitsbeteiligung und zusammenfassender Erklärung durchgeführt.

Die Stadtverordnetensammlung Bad Liebenwerda hat in ihrer Sitzung vom 21.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 10 BauGB für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage „Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. (Vorlage-Nr. 0019/24-BL-SV)

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt (Nr. 3/2024) der Verbandsgemeinde Liebenwerda am 14.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Die Stadtverordnetensammlung Bad Liebenwerda hat in ihrer Sitzung vom 09.04.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord" in der Fassung vom 28.02.2025 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 beschlossen. (Vorlage-Nr. 0018/25-BL-SV)

Der Beschluss wurde im Amtsblatt (Nr. 5/2025) der Verbandsgemeinde Liebenwerda am 17.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der Beschluss wurde aufgrund eines formellen Fehlers im Amtsblatt (Nr. 8/2025) der Verbandsgemeinde Liebenwerda am 17.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erneut ortsüblich bekanntgemacht.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord" in der Fassung vom 28.02.2025 wurde mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum von 23.06.2025 bis 23.07.2025 öffentlich ausgelegt.

Zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord" in der Fassung vom 28.02.2025 mit Begründung und Umweltbericht wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum von 21.05.2025 bis 27.06.2025 beteiligt.

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
Internet: www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de

Ansprechpartner
Kai Läppchen
SB Stadtplanung
Telefon: 035365/89132
E-Mail: kai.laeppchen@vg-liebenwerda.de

Besucheranschrift
Heinrich-Zille-Straße 9a
04895 Falkenberg/Elster

Postanschrift
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda

Das Verfahren zur Aufstellung des BPL wird im Regelverfahren gemäß §§ 2-10 BauGB mit Begründung, Umweltbericht, zweistufiger Öffentlichkeitsbeteiligung und zusammenfassender Erklärung durchgeführt.

Die Stadtverordnetensammlung Bad Liebenwerda hat in ihrer Sitzung vom 21.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 10 BauGB für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage „Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. (Vorlage-Nr. 0019/24-BL-SV)

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt (Nr. 3/2024) der Verbandsgemeinde Liebenwerda am 14.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Die Stadtverordnetensammlung Bad Liebenwerda hat in ihrer Sitzung vom 09.04.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord" in der Fassung vom 28.02.2025 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 beschlossen. (Vorlage-Nr. 0018/25-BL-SV)

Der Beschluss wurde im Amtsblatt (Nr. 5/2025) der Verbandsgemeinde Liebenwerda am 17.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der Beschluss wurde aufgrund eines formellen Fehlers im Amtsblatt (Nr. 8/2025) der Verbandsgemeinde Liebenwerda am 17.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erneut ortsüblich bekanntgemacht.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord" in der Fassung vom 28.02.2025 wurde mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum von 23.06.2025 bis 23.07.2025 öffentlich ausgelegt.

Zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord" in der Fassung vom 28.02.2025 mit Begründung und Umweltbericht wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum von 21.05.2025 bis 27.06.2025 beteiligt.

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