Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „Errichtung Wohnhaus, Hauptstraße in Saxdorf“ der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, OT Saxdorf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Verbandsgemeinde LiebenwerdaDie Stadt Uebigau-Wahrenbrück beabsichtigt auf Antrag des Vorhabenträgers Planungsrecht für die Errichtung eines Wohnhauses in der Hauptstraße in Saxdorf herbeizuführen. Das Grundstück liegt im Außenbereich und grenzt unmittelbar an den Innenbereich von Saxdorf an.
Die öffentliche Erschließung ist über die Hauptstraße vorhanden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 09.07.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung Wohnhaus, Hauptstraße in Saxdorf“ eingeleitet.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Errichtung Wohnhaus, Hauptstraße in Saxdorf“ wird im Regelverfahren nach § 8 BauGB mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
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