Amtliche Bekanntmachung über die erneute, verkürzte formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Gumtow“
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeindeverwaltung GumtowDie Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow hat in ihrer Sitzung am 19.03.2024 mit Beschlussvorlage 24/2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vBP) „Solarpark Gumtow“ gebilligt und zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vBP) Nr. 1 „Solarpark Gumtow“ der Gemeinde Gumtow ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „SO-Photovoltaik“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) als Solarpark, bestehend aus 4 Teilbereichen jeweils einzeln < 30 ha, mit einer Gesamtfläche von 85,95 ha zur Erzeugung von elektrischer Energie (Nutzung aus Sonnenenergie) mit einer Leistung von ca. 86 MWp zu ermöglichen. Der Geltungsbereich SO-I/PV umfasst die Flurstücke 49, 51 und 56, sowie teilweise 47, 48, 50, 54, 55, 57 und 58, darunter gelegen umfasst der Geltungsbereich SO-II/PV teilweise die Flurstücke 42, 63, 64 und 76 der Flur 1 in der Gemarkung Gumtow. Der Geltungsbereich SO-III/PV umfasst teilweise die Flurstücke 123, 124, 128 und 221, daneben umfasst der Geltungsbereich SO-IV/PV teilweise die Flurstücke 133/1, 136, 140, 143, 144 und 146 der Flur 3 in der Gemarkung Gumtow.
k.A.